Konzeption Jugendwohngruppe

  

Inhalt:

Beschreibung der Leistung Hilfe zur Erziehung entsprechend unserer Jugendwohngruppe

1. Organisatorische Konzeption des Angebotes Jugendwohngruppe

2. Versorgungsleistungen

3. Pädagogische Konzeption des Angebotes Jugendwohngruppe

4. Aufnahmeverfahren

5. Tagesstruktur

6. Schwerpunktziele

7. Mediennutzung






Beschreibung der Leistung Hilfe zur Erziehung entsprechend unserer Jugendwohngruppe



1. Organisatorische Konzeption des Angebotes Jugendwohngruppe

Grundsätzlich richtet sich das Angebot an Jugendliche ab 14-18 Jahre, die zum einen Hilfen zur Erziehung durch unsere Einrichtung bekommen, zum anderen aus den unterschiedlichsten Gründen die Schule kaum oder gar nicht mehr besuchen. Das Projekt soll einerseits eine Möglichkeit bieten die/den Jugendliche(n) und seine Stärken und Schwächen, Fähigkeiten und Interessen kennen zu lernen und ihn dann entweder wieder in den Schulalltag reintegrieren zu können oder aber über bspw. Praktika in Ausbildung zu bringen. Das Praxisprojekt ist ganzheitlich zu verstehen und nicht nur im Hinblick auf die schulische und berufliche Förderung, sondern es verfolgt darüber hinaus auch weitere Ziele bspw. im alltagspraktischen, emotionalen oder kognitiven Bereich.
Jugendliche aus belastenden Lebenssituationen sind z.T. entweder seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht und benötigen ein enges und stabiles Betreuungssetting.
Wir möchten vorrangig Jugendliche aufnehmen, für die wir eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten, d.h. die wir, wenn notwendig, bis zur Volljährigkeit und ggf. darüber hinaus betreuen. Diejenigen, für die nach der Erreichung der Volljährigkeit weiterhin Hilfe zur Erziehung notwendig ist, können in Abstimmung mit dem Jugendamt Hilfe für junge Volljährige erhalten.

Für das Praxisprojekt:
Aufnahmealter: 12-18 Jahre
Platzkapazität: 6 Plätze

Aufnahme- und Ausschlusskriterien: Kinder, die aufgrund einer körperlichen Behinderung auf eine barrierefreie Einrichtung angewiesen sind, können nicht aufgenommen werden.
Grundsätzlich wird jede Anfrage durch die Geschäftsleitung zusammen mit dem Team besprochen.


2. Versorgungsleistungen

Die Speisenversorgung der Gesamteinrichtung funktioniert über Eigenleistung und Bestellung bei Naturkost Erfurt. Dies ist einerseits pädagogisches Konzept, andererseits spart die Lieferung vieler Lebensmittel Fahrtkosten und Zeit, die dann für andere pädagogische Arbeiten genutzt werden kann. Reinigungs- und Hausmeisterleistungen sind ebenfalls entsprechend des pädagogischen Konzeptes Eigenleistungen. Insgesamt ist das Leben und Arbeiten in der Einrichtung und im Praxisprojekt in Zusammenarbeit zu sehen zwischen Mitarbeitern und Kindern bzw. Jugendlichen. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Reperaturarbeiten u.ä. werden demnach sowohl von den Mitarbeitern als auch von den Kindern und Jugendlichen erbracht, sofern dies möglich ist.


3. Pädagogische Konzeption des Angebotes Jugendwohngruppe

In diesem Abschnitt soll das Aufnahmeprocedere dargestellt werden sowie die Integration in unseren pädagogischen Alltag.
Praxisorientierte Projekte für die Bereiche Landwirtschaft und Handwerk stellen eine große Chance für Jugendliche auf dem Weg ins Berufsleben dar. Hier gibt es zum einen Bedarf an Nachwuchs zum anderen stellt die Arbeit in und mit der Natur einen Weg dar die verschiedensten Kompetenzen zu erlernen, welche für ein eigenständiges Leben erforderlich sind. Wichtig ist, dass die Jugendlichen zu dieser Art Projekt passen und, dass sie bereit dazu sind. D.h., dieses Projekt basiert vor allem auf Freiwilligkeit und dem Interesse des jeweiligen Jugendlichen.
Wünschenswert ist die Kooperation zwischen unserem Verein als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe und den landwirtschaftlichen und handwerklichen Betrieben.


4. Aufnahmeverfahren

Das Aufnahmeverfahren läuft über den öffentlichen, sachlich und örtlich zuständigen Jugendhilfeträger.
Die Aufnahme eines Kindes oder Jugendlichen wird zuvor mit der Einrichtungsleitung und dem gesamten Team besprochen. Hierbei wird festgelegt, ob und wie sich die Betreuung individuell gestalten lässt. Aufnahmen sind immer auch abhängig von der derzeitigen Gruppenkonstellation.
Die Aufnahme erfolgt generell in unserer Haupteinrichtung in Altenberga, da die Hilfe hier erbracht wird und erst später entschieden wird, ob ein Jugendlicher für das Praxisprojekt in Frage kommt. Ein 4-wöchiges Probewohnen ist erwünscht.
Das Wunsch-und Wahlrecht §5 SGB VIII spielt hier ebenso eine Rolle.
Nachdem ein Kind oder Jugendlicher aufgenommen wurde erfolgt die Kennlernphase. Diese ist eine sehr sensible Phase, da auch die Erfahrung in einer Heimeinrichtung zu leben sehr schwer, zum Teil traumatisierend, sein kann. In dieser ersten Phase wird auch ein Bezugsbetreuer bestimmt, der sich intensiv mit dem Jugendlichen befasst. In dieser Kennlernphase wird dann geschaut, ob möglicherweise Voraussetzungen für die Aufnahme ins Praxisprojekt bestehen. Der Bezugsbetreuer arbeitet hierbei eng mit dem Praxisleiter zusammen.

Die Voraussetzung für eine Aufnahme in das Projekt sind:



5. Tagesstruktur

Der Projektleiter ist für die Strukturierung und Organisation des Projektes zuständig. Er plant für jeden Tag ein, welche Aufgaben zu erledigen sind. Wer diese Aufgaben erledigt und wie die Durchführung, inklusive der Vor- und Nachbereitung abläuft. Er ist ebenso verantwortlich für den Arbeitsschutz. Eine Arbeitsschutzbelehrung erfolgt einmal monatlich, bei jeder Neuaufnahme und bei Bedarf.
Pausen finden regelmäßig aber auch je nach Leistungskurve oder Wetter individuell statt. Das Projekt läuft weitestgehend praktisch ab, theoretische Wissensvermittlung findet so praxisnah statt, wird aber auch regelmäßig separat in unserer Einrichtung von einem, am Vormittag beschäftigten, Pädagogen vermittelt. Dies passiert in Absprache zwischen diesem und dem Praxisleiter. Die praktische Arbeit kann so gut vor- und nachbereitet werden.
Sowohl der Praxisleiter als auch der Jugendliche führen eine tägliche Dokumentation über ihre Tätigkeiten und Arbeiten. Der Jugendliche lernt so einen detaillierten Bericht regelmäßig zu schreiben, da dies in späteren Praktika notwendig ist. Des Weiteren lernt der Jugendliche seine Arbeit zu reflektieren und kann dadurch fehlendes Wissen noch einmal nachholen oder gelerntes vertiefen. Gleichzeitig dienen die Tages- und Wochenberichte auch einem Nachweis, was bereits gemacht wurde.
Der Praxisleiter dokumentiert ebenfalls regelmäßig die Arbeitsabläufe, bereitet dies jeweils für den nächsten Tag vor und dokumentiert auch Beobachtungen, welche hilfreich sind um evtl. Unsicherheiten im Arbeitsablauf noch einmal aufgreifen zu können.
Feste Rituale stellen auch die morgendliche Besprechung und die nachmittägliche Reflexionsrunde dar. Am Morgen wird mit jedem besprochen, welche Aufgaben, Arbeiten und Termine anstehen und am Ende des Praxistages wird die getane Arbeit sowohl vom Praxisleiter als auch dem Jugendlichen reflektiert.
Ein Tagesablauf, in dem sowohl feste Zeitpunkte als auch Gestaltungsspielräume zu finden sind, bietet die notwendige Struktur, die für die Jugendlichen in den letzten Monaten oder Jahren verloren gegangen ist und bietet somit Grenzen und Freiräume gleichermaßen.

Folgende Schwerpunkte in der Arbeit des Praxisprojektes werden gelegt:


Hier ein exemplarischer Tagesablauf für die Woche:
7.00 Uhr Wecken
7.30 Uhr Frühstück
8.00 Uhr Beginn der Arbeit
8.30 Uhr Tagesbesprechung
8.30-16.00 Uhr Praxisphase
zw. 14.00 und 16.00 Uhr Abschluss mit Reflexionsrunde
16.00 Uhr Mittagessen in der Einrichtung
16.00-19.00 Uhr Freizeit
19.00 Uhr gemeinsames Abendessen
21.30 Uhr "zu-Bett-Geh"-Routine


6. Schwerpunktziele

Wichtige Ziele sind für uns:



7. Mediennutzung

Handys:
In der Kinderwohngruppe ist die Handynutzung generell nicht erlaubt. Für die Jugendwohngruppe gestaltet sich die Nutzung von Handys je nach Alter, Entwicklungsstand und spezifischen Einschätzungen aller am Hilfeplan beteiligten Personen.
Weiterhin gilt bei der Nutzung von Handys, vor allem bei Nutzung von Facebook, Whatsapp und Ähnlichem, als Voraussetzung, die schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. der sorgeberechtigten Person.
Um möglichst die Nutzung von jugendgefährdenden Medien zu verhindern, werden im Beisein der/des Jugendlichen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt und/oder ein begleitender Umgang mit den Medien durchgeführt.

Computer:
Die Kinder uns Jugendlichen können einen Computer, welcher auch einen Internetzugang hat in der Einrichtung nutzen. Die Nutzung wird von einem Pädagogen begleitet.
Computerspiele dürfen entsprechend des Alters und der spezifischen Falleinschätzung gespielt werden. Für Spielkonsolen gilt dies entsprechend.

TV:
Die Kinder und Jugendlichen können den Fernseher in unseren Gemeinschaftsräumen am Nachmittag oder am Abend nutzen. Hierbei wird ebenfalls auf Altersbeschränkungen geachtet.


Letzte Überarbeitung:
04.03.2020