Konzeption Kinderwohngruppe
Inhalt:
Beschreibung der Leistung Hilfe zur Erziehung entsprechend unserer Kinderwohngruppe
1. Organisatorische Konzeption des Angebotes Kinderwohngruppe
2. Was bedeutet für uns ein familienähnliches Setting?
3. Pädagogische Konzeption des Angebotes Kinderwohngruppe
3.1 Aufnahmeverfahren
3.2 Tagesstruktur
4. Bedeutung von Gruppe
5. Bedeutung von Spiel
6. Gestaltung der Mahlzeiten
7. Gestaltung von Diensten
8. Gestaltung von Ruhe und Rückzug
9. Besuche und Beurlaubungen
10. Bezugsbetreuersystem
11. Ziele der Leistung und Betreuungsschwerpunkte
12. Ziele der Leistung
13. Kompetenzentwicklungsziele
14. Schulische Entwicklung
15. Förderschwerpunkte
16. Mediennutzung
Beschreibung der Leistung Hilfe zur Erziehung entsprechend unserer Kinderwohngruppe
1. Organisatorische Konzeption des Angebotes Kinderwohngruppe
Grundsätzlich sollen Kinder aufgenommen werden, die aus schwierigen Familienverhältnissen kommen und die aus unterschiedlichen Gründen nicht in einer Pflegefamilie betreut werden können. Pflegefamilien sind sehr knapp, da die Betreuung von Pflegekindern oftmals mit sehr hohen Belastungen verbunden ist, welche durch Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen für die Pflegeeltern nicht ausreichend aufgefangen werden können.
Kinder aus solch belastenden Lebenssituationen sind z. T. entweder seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht und benötigen ein enges und stabiles Betreuungssetting.
Wir möchten vorrangig Kinder aufnehmen, für die wir eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten, d.h. die wir, wenn notwendig, bis zur Volljährigkeit betreuen. Diejenigen, für die nach der Erreichung der Volljährigkeit weiterhin Hilfe zur Erziehung notwendig ist, können in Abstimmung mit dem Jugendamt Hilfe für junge Volljährige erhalten.
Für die Kinderwohngruppe:
Aufnahmealter: ab Vorschulalter bzw. Schuleintritt (i. d. R. 6 Jahre) -12 Jahre
Platzkapazität: 6 Plätze
Aufnahme- und Ausschlusskriterien: Kinder, die aufgrund einer körperlichen Behinderung auf eine barrierefreie Einrichtung angewiesen sind, können nicht aufgenommen werden.
Grundsätzlich wird jede Anfrage durch die Geschäftsleitung zusammen mit dem Team besprochen.
2. Was bedeutet für uns ein familienähnliches Setting?
Die Kinderwohngruppe stellt eine koedukative und kleine Gruppe mit engem Betreuungssetting dar, um für die Kinder emotionale Sicherheit sicherzustellen. Der Bezugsbetreuer arbeitet gezielt mit dem Kind, fördert dieses entsprechend seinem Entwicklungsstand und arbeitet kontinuierlich am Beziehungsaufbau. Dies gelingt aus unserer Sicht vorrangig durch gemeinsames Tun. Dieses gemeinsame Tun kann sich bspw. im individuellen Einrichten des eigenen Zimmers äußern. Solche und ähnliche Leistungen werden bei uns durch die Mitarbeiter zusammen mit den Kindern und Jugendlichen durchgeführt und nicht durch externe Kräfte. Unsere Mitarbeiter arbeiten in einem engen Bezugsrahmen und können so auch einen Einblick in ihr Leben geben, sodass die Kinder verschiedene Beziehungsstrukturen und Lebensformen kennen lernen können.
3. Pädagogische Konzeption des Angebotes Kinderwohngruppe
Des Weiteren bedeutet für uns familienähnlich, dass wir darauf achten, dass in unserer Einrichtung eine wohlige und gemütliche Atmosphäre herrscht, welche von den Kindern und Jugendlichen mitgestaltet wird. Gemeinsame Ausflüge und eine Ferienfahrt einmal im Jahr gehören für uns ebenfalls dazu.
In diesem Abschnitt soll das Aufnahmeprocedere dargestellt werden sowie die Integration in unseren pädagogischen Alltag. Hierzu gehören neben einem strukturierten Tagesablauf auch Regelungen zu Besuchen und Beurlaubungen.
3.1 Aufnahmeverfahren
Das Aufnahmeverfahren läuft über den öffentlichen, sachlich und örtlich zuständigen Jugendhilfeträger.
3.2 Tagesstruktur
Die Aufnahme eines Kindes wird zuvor mit der Einrichtungsleitung und dem gesamten Team besprochen. Hierbei wird festgelegt, ob ein Kind aufgenommen werden kann und wie sich die Betreuung individuell gestalten lässt. Aufnahmen sind immer auch abhängig von der derzeitigen Gruppenkonstellation. Ein 4-wöchiges Probewohnen ist möglich.
Weiterhin spielt das Wunsch-und Wahlrecht §5 SGB VIII eine wesentliche Rolle.
Nachdem ein Kind aufgenommen wurde erfolgt die Kennlernphase. Diese ist eine sehr sensible Phase, da auch die Erfahrung in einer Heimeinrichtung zu leben sehr schwer, zum Teil traumatisierend, sein kann.
Für die Kinder ist ein sicheres emotional unterstützendes Umfeld und eine Alltagstruktur, die Sicherheit und Stabilität gibt, unabdingbar um zur Ruhe zu kommen, Sicherheit zu spüren, traumatische Erlebnisse aufarbeiten zu können bzw. zu lernen, wie man mit dem Trauma bzw. posttraumatischen Belastungen leben, lernen und sich in eine völlig neue Umgebung integrieren kann.
Routinen im Alltag sind lebensnotwendig, sie schaffen Sicherheit, Stabilität und Orientierung. Dies ist im Besonderen für traumatisierte Kinder wichtig. Es ist auch deshalb wichtig, um eine sichere Basis schaffen zu können, die es den Kindern ermöglicht, ihre bisher erlernten Verhaltensweisen, die für sie sie sinnvoll und überlebenswichtig waren, ablegen zu können und durch neue angemessenere Verhaltensweisen zu ersetzen. Dies muss geübt und erprobt werden. Unsere Mitarbeiter stellen hier die sichere und stabile Fläche zur Verfügung, um Verhalten zu spiegeln, zu reflektieren und die eigene und fremde Wahrnehmung zu überprüfen.
Ein Tagesablauf, in dem sowohl feste Zeitpunkte als auch Gestaltungsspielräume, sowohl Pflichten als auch Möglichkeiten zu einer individuell gestalteten Freizeit enthalten sind, bietet die notwendige Struktur, die für diese Kinder in den letzten Monaten oder Jahren verloren gegangen ist und bietet somit Grenzen und Freiräume gleichermaßen.
In unserem Tagesablauf gibt es feste Zeiten für das Lernen ebenso wie für die gemeinsamen Mahlzeiten und bestimmte Rituale, wie z.B. abendliche Gespräche mit dem Betreuer, welche auch die abendliche Hygiene und individuelle Einschlafrituale begleiten kann, oder aber wöchentliche Gruppenrunden mit der Einrichtungsleiterin, in der die vergangene Woche reflektiert wird, sie darstellen können, was sie Neues gelernt haben und was sie sich für die nächste Woche vornehmen. Dies schafft in seiner Gesamtheit Sicherheit und Vertrauen.
Feste Dienste im hauswirtschaftlichen Bereich, deren Planung gemeinsam erfolgt und deren ordnungsgemäße Durchführung von allen Kindern/Jugendlichen und Mitarbeitern gemeinsam kontrolliert werden, schafft ein Bewusstsein für Verantwortung einer Gemeinschaft gegenüber.
Wir haben, für alle sichtbar, in den Häusern Tagespläne hängen, welche Auskunft über die Tagesstruktur in der Woche und am Wochenende geben sowie wann welche Aufgaben von wem zu erledigen sind.
Hier ein exemplarischer Tagesablauf für die Woche:
6.00 Uhr Wecken 6.30 Uhr Frühstück 7.00 Uhr Schulbus 8-13 Uhr Schule (intern/extern) 14 Uhr gemeinsames Mittagessen 14-15 Uhr Mittagsruhe 15-16 Uhr Hausaufgabenbetreuung 16-18 Uhr Freizeit 18.00 Uhr gemeinsames Abendessen 19.00 Uhr Spieleabend/Gruppenabend 20.00 Uhr "zu-Bett-Geh"-Routine
Der Tagesablauf richtet sich in erster Linie nach den Notwendigkeiten, die sich aus dem Schul- bzw. Berufsschulbesuch ergeben aber sind auch abhängig vom Alter des Kindes, d.h. es gibt feste Weck- bzw. Aufsteh- und Nachtruhezeiten.
Auch wenn die Kinder und Jugendlichen noch nicht zur Schule gehen oder aufgrund ihrer Eingewöhnungszeit teilen wir die Woche in Schultage und schulfreie Tage also Wochenenden bzw. Feiertage.
4. Bedeutung von Gruppe
Gruppen haben immer eine spezielle Bedeutung, da sich hier, je nach Mitgliedern bestimmte Dynamiken zeigen. Eine Gruppe ist auch eine Möglichkeit in einem kleinen Rahmen Lernerfahrungen zu machen. Beispielsweise können hier Konfliktlösestrategien erprobt, Vertrauen und Umgang miteinander gelernt werden. Das Aushandeln von Regeln und die Auseinandersetzung mit anderen bringt die eigene Entwicklung voran. Ein Kind kann anderen etwas beibringen und stolz darauf sein aber auch etwas von diesen lernen und ebenfalls ein Erfolgserlebnis verspüren. In unserer Einrichtung können sich die Kinder mit ihrer eigenen Gruppe identifizieren aber auch in der gesamten Gruppe mit z.T. ausländischen Jugendlichen ihren Erfahrungshorizont erweitern. Dies geschieht hier in besonderem Maß, da ethnische, kulturelle und religiöse Unterschiede erlebbar sind und Vorurteile und Unsicherheiten abgebaut werden können.
5. Bedeutung von Spiel
Von besonderer Bedeutung für uns ist das Beobachten des Spielverhaltens der Kinder. Das Spiel und die kognitive Entwicklung sind laut dem Entwicklungspsychologen Jean Piaget nicht voneinander zu trennen. Die These, dass das Spiel als Übertragung und Verarbeitung konflikthafter Situationen zu betrachten ist äußert sich wie folgt:
Spiel kann dadurch beeinträchtigt sein. Vom beeinträchtigten Spielverhalten spricht man dann, wenn bestimmte Auffälligkeiten regelmäßig auftreten und nicht stressbedingt sind. Deshalb ist eine langfristige Beobachtung des Spielverhaltens wichtig.
- Kinder verarbeiten Erlebnisse und Erfahrungen im Spiel
- Kinder sind gezwungen Erlebtes im Spiel zu wiederholen um es verarbeiten zu können
- Das Spiel ist somit die Sprache des Kindes
- Durch das Spiel bekommen sie Distanz zum Erlebtem und erleben sich selbst als "Herr der Lage"
Ursächlich für expansives oder aggressives Spielverhalten oder einer Spielhemmung können emotionale Deprivationen oder Beziehungsstörungen sein.
Durch Spiel kann aber viel Positives vermittelt, gelernt und erprobt werden, daher ist es für die pädagogische Arbeit unverzichtbar.
6. Gestaltung der Mahlzeiten
Die Zubereitung und Einnahme der Mahlzeiten erfolgt mit den Kindern und mindestens einem Betreuer immer zusammen. Das gemeinsame Zubereiten ist beispielsweise am Abend und am Wochenende möglich, da die Kinder dann in der Einrichtung sind. Hier lernen die Kinder gesund und ausgewogen zu kochen. Es gibt jeden Tag einen Küchendienst, der mit Unterstützung des Betreuers die Mahlzeit zubereitet. Diese wird dann mit allen gemeinsam eingenommen. Hierbei ist uns wichtig, dass dieses Zusammenkommen zur Kommunikation und zum Austausch über das Tagesgeschehen genutzt werden kann. Die Kinder lernen hierbei auch, sich die Hände vor dem Essen zu reinigen, Mützen und Handys wegzulegen und sich auf das Gemeinschaftsleben zu konzentrieren. Nach den Mahlzeiten wird der Tisch gemeinsam abgeräumt und der Küchendienst säubert die Küche mit einem Betreuer.
7. Gestaltung von "Diensten"
Neben dem Küchendienst, gibt es weitere "Dienste", die unter den Kindern aufgeteilt werden. Für die Sauberkeit und Ordnung sind alle zuständig. Jeder, auch die Mitarbeiter, hat seine festen Aufgaben, die zur täglichen Routine dazugehören. Zu diesen Aufgaben gehören, dass das eigene Zimmer regelmäßig aufgeräumt und die Wäsche gereinigt wird. Auch die Bäder werden unter Anleitung regelmäßig gereinigt. Diese Aufgaben sind zum einen notwendig um Hygiene gewährleisten zu können, sie sind aber auch ein wichtiger Punkt im Alltag, welcher Struktur geben soll. Die Kinder lernen auf sich und ihre Umgebung zu achten.
8. Gestaltung von Ruhe und Rückzug
Jeden Samstag, nach dem Frühstück werden die Samstagsaufgaben erledigt. Hierfür hat jeder einen bestimmten Bereich, den er erledigen muss. Auch dies geschieht unter Anleitung der Mitarbeiter. An diesem Tag werden die Gemeinschaftsräume und offenen Bereiche der Einrichtung von allen gemeinsam gesäubert und manchmal auch neu dekoriert.
Jeder Mensch benötigt Zeit für sich, einen Ort, an dem er sich zurückziehen und entspannen kann. Für uns ist es wichtig, dass jedes Kind sich in seinem individuellen Zimmer wohlfühlt. Es sich dorthin gerne zurückzieht und sich auch sicher fühlt. Wir achten darauf, dass diese Ruhe nicht von anderen gestört wird und die Kinder lernen Privatsphäre zu akzeptieren und für sich auch einfordern zu können. Auch in der ländlichen Umgebung Altenbergas ist es möglich, in kurzer Zeit, Orte der Ruhe zu finden. Sei dies in den eigenen Gärten oder aber im nahegelegenen Wald.
9. Besuche und Beurlaubungen
Besuche und Beurlaubungen sind grundsätzlich möglich. Diese werden immer in Absprache mit den Beteiligten und in Abwägung von Risikofaktoren im Hinblick auf das Kindeswohl im Einzelfall entschieden.
10. Bezugsbetreuersystem
Jedes Kind und jeder Jugendliche bekommt einen Bezugsbetreuer, welcher eine besondere Verantwortung im pädagogischen Prozess übernimmt, der eine besonders enge Beziehung zum Kind aufbaut und ein Vertrauensverhältnis schafft. Der Bezugsbetreuer hält engen Kontakt zum zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes, zum Klassenlehrer der Schule, er hat die allgemeine und gesundheitliche Entwicklung des Kindes/Jugendlichen im Blick und führt Gespräche mit den Sorgeberechtigten. Wichtige Fragen werden mit dem Bezugsbetreuer abgesprochen, um ein einheitliches Handeln aller Beteiligten zu erreichen.
11. Ziele der Leistung und Betreuungsschwerpunkte
Zu Beginn der Aufnahme, wird ein Mitarbeiter bestimmt, der die erste Zeit des "Ankommens" begleitet. Allgemein kann sich aber im Verlauf der Hilfe auch herauskristallisieren, ob derjenige oder doch jemand anderes die Bezugsbetreuung übernimmt. Diese Entscheidung geschieht immer in Absprache mit dem jeweiligen Kind/Jugendlichen.
Im Folgenden Abschnitt soll auf die besonderen Ziele unseres Angebotes eingegangen werden sowie insbesondere auf Schwerpunkte der pädagogischen Arbeit in der Heimerziehung.
12. Ziele der Leistung
Wichtige Ziele sind für uns:
- Intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer selbstverantwortlichen und selbstständigen Lebensführung (auch i. S. d. §9 (2) SGB VIII)
- Intensive schulische Förderung
- Integration/Reintegration in eine Schule und Erreichen eines Schulabschlusses (später auch der Beginn einer Berufsausbildung, Durchführung von berufsvorbereitenden Maßnahmen)
- Erarbeitung einer eigenen Lebensvorstellung
- Erlernen sozialer und Alltagskompetenzen in der Gruppensituation (Kritikfähigkeit, Reflexionsfähigkeit, Beziehungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Zuverlässigkeit, etc.)
- Beziehung und Bindung durch gemeinsames Tun
- Vermittlung von Normen und Werten unserer Gesellschaft
- Vermittlung von Kompetenzen zur sinnvollen Gestaltung der eigenen Freizeit und damit verbunden zum Aufbau eines eigenen sozialen Netzwerkes
- Aufarbeitung biografischer Erfahrungen auch in Zusammenarbeit mit externen Fachkräften (Biografie- und Genogrammarbeit)
- Befähigung zum Umgang mit traumatischen Erfahrungen
- Förderung der Kontakte zur Herkunftsfamilie
- Gestalten einer sinnvollen und altersgemäßen Alltagsstruktur
- Erlernen demokratischer Grundrechte und Pflichten
- Erlernen von hauswirtschaftlichen, handwerklichen und gärtnerischen Fähigkeiten
- Umgang mit Finanzen
- Umgang mit Ressourcen
- Förderung von Inklusion und Integration durch Aufnahme deutscher und ausländischer Kinder und Jugendlicher
- Interkulturelle Erziehung
- Pflege der eigenen kulturellen und religiösen Identität (auch im Sinne des §9 (2) SGB VIII)
13. Kompetenzentwicklungsziele der Kinder
Verschiedene Kompetenzen müssen in der kindlichen (und darüber hinausgehenden) Entwicklung erlernt, gefestigt und angewandt werden. Wir haben einige wichtige Kompetenzen zu Kompetenzbereichen zusammengefügt, herausgegriffen und hier dargestellt.
Personale Kompetenzen sind u.a.:Gesellschaftliche Kompetenzen sind u. a.:
- Selbstwahrnehmung
- Eigenreflexion
- Motivationale Kompetenzen
- Kognitive und emotionale Kompetenzen
- Entwicklung von Frustrationstoleranz
- Resilienzfaktoren erkennen und nutzen
- Werte- und Orientierungskompetenz
- Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
- Bereitschaft zur demokratischen Teilhabe
- Entwicklung von Konfliktlösestrategien
14. Schulische Entwicklung
Für die Kinder und Jugendlichen ist eine intensive Unterstützung im schulischen Bereich notwendig, da die schwierigen Lebenssituationen sich häufig in Schulunlust, Schulbummelei und Schulverweigerung, in Verhaltensproblemen und/oder Lernschwierigkeiten zeigen. Wir wissen, dass ein erfolgreicher Schulabschluss ein wichtiger Schritt zur sozialen Integration und zur selbstständigen eigenverantwortlichen Lebensführung ist. Wir ermöglichen die Einführung in die notwendige Sprach- und Bildungsförderung, indem wir:
Eigene Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten stellt der Verein nicht zur Verfügung. Die Kinder sollen die jeweilig zuständige Schule der Umgebung besuchen. In Frage kommen die, für die Orte jeweils zuständigen Grund- und Realschulen oder die Schule für Lernförderung. Gute Erfahrungen gibt es auch mit der Jenaer Waldorfschule.
- einerseits feste Lernzeiten in den Tagesablauf aufnehmen, am Vormittag für diejenigen, die ganztägig in der Einrichtung sind und am Nachmittag für alle Kinder und Jugendlichen
- andererseits indem wir im täglichen gemeinsamen Tätigsein, beim Kochen, beim Zimmer ein- bzw. aufräumen, beim Spielen, beim Sport usw. verschiedene alltagspraktische Dinge üben
Da die Kinder und Jugendlichen, welche zu uns kommen, häufig die Schule nicht oder nicht regelmäßig besucht haben, geht der Eingliederung in eine Schule zwingend eine Zeit des Kennenlernens der Fähigkeiten in Form von Beschulungsmaßnahmen (auch Einzelbeschulung) in unserer Einrichtung voraus.
So lange eine Beschulung im Klassenverband auf Grund der Problemlage des Kindes nicht, nicht gleich oder zeitweise nicht möglich ist, wird Einzelunterricht durch Mitarbeiter des Vereins durchgeführt. Vorwiegend sind hier 2 Mitarbeiter hauptsächlich verantwortlich, da es erfahrungsgemäß Sinn macht, wenn die Beschulung kontinuierlich und didaktisch/methodisch gut aufbauend erfolgt. Die Hauptverantwortlichkeit liegt hier bei einem Mitarbeiter, welcher Lehramt (2. StEx) für die Sonderschule, mit Schwerpunkt Lern- sowie geistige Behinderung, studiert hat.
Die In-House-Beschulung geschieht in Absprache mit dem Schulamt und in Kooperation mit einer entsprechenden Schule, mit dem Ziel, den Schüler wieder an einen geregelten Unterricht heranzuführen.
Je nach Ausgangssituation werden während der Betreuung folgende Ziele umgesetzt, wobei wir davon ausgehen, dass das jeweilige Kind in eine Schule der Umgebung integriert oder reintegriert werden soll:Unsere Mitarbeiter legen beim Vermitteln von Wissen und Kompetenzen besonderen Wert darauf, dass dies ganzheitlich, d.h. mit allen Sinnen (Kopf, Herz, Hand) erfahren wird. Die Kinder sollen außerdem lernen, welche Lernmethoden es gibt und welche für sie und für ein späteres selbständiges Lernen geeignet sind.
- Feststellung des Bildungs- und Entwicklungsstandes
- Feststellung des Förderbedarfes und intensive schulische Förderung in Vorbereitung auf die Schule und parallel zum Schulbesuch durch die Mitarbeiter
- Schrittweise Eingliederung in eine Schule entsprechend den Möglichkeiten des Kindes
- Enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule mit dem Ziel der Hinführung zu einem Abschluss
- Finden und Fördern von Neigungen, Interessen und Stärken
Neben den unterrichtsrelevanten Fächern wird auch auf folgende Bereiche geachtet:
- Ethische und religiöse Bildung
- Sprachliche Bildung
- Mathematische, naturwissenschaftliche und technische Bildung
- Medienkompetenz
- Umwelterziehung
- Ästhetische, bildnerische und künstlerische Bildung
- Musikalische Erziehung
- Bewegung und Motorik
- Gesundheitserziehung
- Möglichkeiten der Ruhe und Entspannung
15. Förderschwerpunkte
Möglicherweise sind bei den Kindern Entwicklungsrisiken in verschiedenen Bereichen zu sehen. Bei der engen Beziehungsarbeit und Beobachtung sollen diese entdeckt und bestmöglich aufgefangen werden. So sollen bei besonderem Bedarf Förderpläne und Fördereinheiten (z.B. Spiele) für das jeweilige Kind aufgestellt und durchgeführt werden.
16. Mediennutzung
Handys:
Letzte Überarbeitung:
In der Kinderwohngruppe ist die Handynutzung generell nicht erlaubt. Für die Jugendwohngruppe gestaltet sich die Nutzung von Handys je nach Alter, Entwicklungsstand und spezifischen Einschätzungen aller am Hilfeplan beteiligten Personen.
Weiterhin gilt bei der Nutzung von Handys, vor allem bei Nutzung von Facebook, Whatsapp und Ähnlichem, als Voraussetzung, die schriftliche Einwilligung der Eltern bzw. der sorgeberechtigten Person.
Um möglichst die Nutzung von jugendgefährdenden Medien zu verhindern, werden im Beisein der/des Jugendlichen stichprobenartige Kontrollen durchgeführt und/oder ein begleitender Umgang mit den Medien durchgeführt.
Computer:
Die Kinder uns Jugendlichen können einen Computer, welcher auch einen Internetzugang hat in der Einrichtung nutzen. Die Nutzung wird von einem Pädagogen begleitet.
Computerspiele dürfen entsprechend des Alters und der spezifischen Falleinschätzung gespielt werden. Für Spielkonsolen gilt dies entsprechend.
TV:
Die Kinder und Jugendlichen können den Fernseher in unseren Gemeinschaftsräumen am Nachmittag oder am Abend nutzen. Hierbei wird ebenfalls auf Altersbeschränkungen geachtet.
04.03.2020