Leistungsbeschreibungen für die Angebote des

Pfad ins Leben e.V.

  

Inhaltsverzeichnis

A   Beschreibung der Gesamteinrichtung

A. 1  Allgemeine Angaben
A. 2  Art der Einrichtung
A. 3  Grundsätzliches Selbstverständnis
   A. 3.1  Pädagogisches Leitbild
   A. 3.2  Weltanschauliches Leitbild
   A. 3.3  Kinder- und Jugendschutz
A. 4  Organisatorische Struktur


B   Beschreibung der Leistung Hilfe zur Erziehung entsprechend § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII

B. 1  Allgemeine Angaben
B. 2  Leistung, Rechtsgrundlagen, Ziele
B. 3  Personenkreis
B. 4  Methodische Grundlagen
B. 5  Leistungsinhalte der Regelleistung Hilfe zur Erziehung
  B. 5.1  Regelleistungen gültig für alle Hilfearten
  B. 5.2  Beschreibung des Angebotes Inobhutnahme
  B. 5.3  Beschreibung des Angebotes Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  B. 5.4  Beschreibung des Angebotes Hilfe für junge Volljährige
B. 6  Qualität der Leistung
B. 7  Personal- und Leistungsorganisation
B. 8  Betreuungszeitberechnung
B. 9  Raum- und Wohnangebot
B. 10  Versorgungsleistungen


C  Zusätzliche individuelle Erziehungsleistungen

C. 1   Besonderer Betreuungsaufwand während der Inobhutnahme
C. 2   Integrationsleistung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
C. 3   Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
C. 4   Sonstige therapeutische und andere Fördermaßnahmen


A   Beschreibung der Gesamteinrichtung

Seit Herbst 1999 betreute der Pfad ins Leben e.V. Kinder und Jugendliche in intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung in verschiedenen Orten im In- und Ausland;
seit 2001 hauptsächlich in unserer Jugendhilfeeinrichtung in Altenberga in Thüringen.

Diese Kinder und Jugendlichen befanden sich in besonders gefährdenden Lebenssituationen, waren seelisch behindert oder von seelischer Behinderung bedroht. Auf Grund ihrer biographischen Erfahrungen sind sie zu "besonders schwierigen Kindern und Jugendlichen" geworden und benötigten eine besonders intensive Betreuung in einem möglichst stabilen und heilenden Umfeld, damit sie sich sozial integrieren können und eine eigenverantwortliche Lebensführung entwickeln können.

Die Mitglieder des Vereins und die Mitarbeiter sehen viele Parallelen von der bisherigen intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung von deutschen Kindern und Jugendlichen zur Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, die vor Krieg und Elend in ihren Heimatländern geflohen sind und nach einer langen beschwerlichen Flucht ohne Eltern in Deutschland Zuflucht suchen.

Wir sehen jedoch auch sehr viele Vorteile darin, dass deutsche Kinder und Jugendliche gemeinsam mit den ausländischen Jugendlichen betreut werden, so lernen die ausländischen Jugendlichen leichter die deutsche Sprache und die deutschen Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit Vorurteile gegenüber Ausländern durch das gemeinsame Leben und Erleben abzubauen.
Unter diesen Bedingungen ist es auch möglich einzelne Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf, d. h. mit dem Bedarf einer intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung aufzunehmen. Darüber hinaus bieten wir auch Hilfen für junge Volljährige, sofern sie vorher in unserer Einrichtung betreut wurden, in und außerhalb unserer Jugendhilfeeinrichtung an.

Mit unserer kleinen Einrichtung, mit im Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen erfahrenen Fachkräften und unserem pädagogischen Leitbild bieten wir den Kindern und Jugendlichen eine für sie neue Lebensform in Vorbereitung auf ein selbständiges Leben.

Die grundlegende Zielsetzung unserer Betreuung besteht darin, den Kindern und Jugendlichen intensive Unterstützung zur sozialen Integration zu geben und ihnen zu helfen Lebensperspektiven zu entwickeln und zu verwirklichen.

Ablaufstruktur



A.1   Allgemeine Angaben

Einrichtungsleiterin und Geschäftsführerin:

Sabine Hoffmann
Dipl. Philosophin

Anschrift des Trägers:
Pfad ins Leben e.V.
Hauptstraße 40
07768 Altenberga

Telefon: 036424/78978
Telefax: 036424/78979

E-mail: mail@pfad-ins-leben.org

Rechtsform des Trägers:

 - gemeinnütziger, eingetragener Verein
 - eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Jena unter der Nummer VR 230799
 - als gemeinnützig anerkannt durch Bescheid des Finanzamtes Gera
 - anerkannter freier Träger der Jugendhilfe

Spitzen-/Dachverband: Der Pfad ins Leben e.V. gehört keinem Dachverband an.

A.2   Art der Einrichtung

Angebote

Der Pfad ins Leben e.V. bietet Hilfe zur Erziehung für deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche entsprechend
§ 34 SGBVIII
§ 35 und 35a SGB VIII an,
§ 42 a SGB VIII
sowie Hilfe für junge Volljährig entsprechend
§ 41 SGB VIII für Jugendliche, die sich bereits in der Hilfe zur Erziehung beim Pfad ins Leben befanden

Kapazität

13 Plätze plus 1Platz Inobhutnahme § 42 SGBVIII

Betreute Altersstufe

10 bis 18 Jahre, nach Vereinbarung mit dem Jugendamt auch über das 18. Lebensjahr hinausgehende Hilfe für junge Volljährige,
Inobhutnahme ab dem 6. Lebensjahr

Planung von Angeboten

mittels Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII zusammen mit den Personensorgeberechtigten bzw. dem Vormund, dem Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen, dem einweisenden öffentlichen Jugendhilfeträger, dem Betreuer und der Einrichtungsleiterin

Örtlich zuständiger Jugendhilfeträger

Saale-Holzland-Kreis
Jugendamt
Tel. 036691/70433
Goethestraße 12
07607 Eisenberg

A.3   Gründsätzliches Selbstverständnis

A.3.1   Pädagogisches Leitbild

Der Pfad ins Leben e.V. richtet sein aktuelles Angebot an ausländische Kinder und Jugendliche, die vor Krieg, Terror und Unterdrückung in ihrem Heimatland geflohen sind und die ohne Eltern in Deutschland Zuflucht suchen, die entweder allein geflohen sind oder auf der Flucht oft auf tragische Weise von ihren Eltern getrennt wurden.

Diese Kinder und Jugendlichen gehören, wie die Bundesfamilienministerin Frau Manuela Schwesig sagte: "…zu den schutzwürdigsten Personengruppen überhaupt. Sie bei uns aufzunehmen und mit all ihren Belastungen, schmerzhaften Erfahrungen und Ängsten aufzufangen und ihnen ein neues Zuhause zu bieten ist nicht nur ein Gebot der Menschlichkeit, sondern auch unsere Pflicht."

Gleichzeitig richten wir unser Angebot an deutsche Kinder und Jugendliche, für die auf Grund von schwierigen persönlichen Situationen bzw. schwierigen familiären Situationen Heimerziehung notwendig geworden ist.

Grundlage unseres pädagogischen Leitbildes ist die Erkenntnis, dass die von uns zu betreuenden Kinder und Jugendlichen biographische Erfahrungen gemacht haben, die sie in eine schwierige Lebenssituation gebracht haben,
dass sie jedoch auch Fähigkeiten besitzen, die es zu entdecken und zu fördern gilt,
dass sie den Willen haben zu lernen und sich in die Gesellschaft zu integrieren und wir ihnen den sicheren Ort, die Strukturen, die sich aus dem Alltag ergeben und vor allem die wohlwollende Annahme bieten um sie dabei zu unterstützen.

Unsere Haltung ihnen gegenüber ist empathisch, wertschätzend, akzeptierend, nicht bemitleidend.

Wir gehen davon aus, dass Erlebnisse und Beziehungen die Erfahrung der Menschen nachhaltig prägen und bauen unsere pädagogische Arbeit darauf auf.
Das bedeutet eine intensive Beziehungsarbeit zwischen den Kindern oder Jugendlichen und den Betreuern, die Vertrauen und Sicherheit geben kann nach traumatischen Erlebnissen wie Gewalt, Misshandlung, Krieg, Verfolgung, und Verlust ihrer Angehörigen und der Heimat.

Für neue andere Erfahrungen als die bisher gemachten setzen wir methodisch auf die Lebensweltorientierung, d. h. wir schaffen einen Rahmen, in dem sich die Kinder und Jugendlichen bewegen und ihren Alltag mit Hilfe der Betreuer so gestalten, dass neue Erfahrungen gemacht werden können, die ihnen helfen sich im Alltag zurecht zu finden und sich zunehmend besser in die Gesellschaft integrieren zu können. Dieses Alltagserleben verbinden wir mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten, die ihnen helfen traumatische Erlebnisse zu verarbeiten und sie in ihrer Entwicklung fördern.

Eine besondere Herausforderung in Bezug auf die ausländischen Jugendlichen ergibt sich daraus, dass die deutsche Sprache in kürzester Zeit erlernt werden muss, um recht bald eine Schule besuchen und einen Schulabschluss erlangen zu können.
Wir ermöglichen die Einführung in die notwendige Sprach- und Bildungsförderung.
Die Kinder und Jugendlichen werden so an die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland herangeführt, sollen die Kultur und die Lebensweise kennen lernen und erlernen notwendige alltagspraktische Dinge.

Auch für die deutschen Kinder und Jugendlichen ist eine intensive Unterstützung im schulischen Bereich notwendig, da die schwierigen Lebenssituationen sich häufig in Schulunlust, Schulbummelei und Schulverweigerung, in Verhaltensproblemen und oder Lernschwierigkeiten zeigen.

Unsere pädagogische Arbeit setzt an der Entwicklungs-, Lern- und Erkenntnisfähigkeit der Kinder und Jugendlichen und an ihrem Fähigkeitspotential an, welches es zu wecken, zu fördern und zu entwickeln gilt. Wir motivieren und fördern die Kinder, damit sie einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss erlangen.

Wir wissen, dass ein erfolgreicher Schulabschluss ein wichtiger Schritt zur sozialen Integration und zur selbstständigen eigenverantwortlichen Lebensführung ist.

Im gesamten Projekt sind die Jugendlichen als aktiv Beteiligte zu verstehen.
Gerade weil ihre Vergangenheit oft durch Fremdbestimmung geprägt war, ist eine größtmögliche, dem Alter der Kinder und Jugendlichen entsprechende Partizipation notwendig für das Verstehen und Vertreten ihrer Rechte und Pflichten.
Die Betreuungsziele werden prinzipiell gemeinsam mit dem Jugendlichen, möglichst konkret und in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen erarbeitet.

Besonderen Wert legt der Verein auf eine aktive Umwelterziehung, denn die Probleme der Menschen sind eng mit den Problemen der uns umgebenden Umwelt verbunden.
Wir leben in Altenberga in einer scheinbar heilen und ökologisch intakten Umwelt und nutzen diese bewusst, erleben die heilende Wirkung unserer Umgebung und nutzen sie gezielt in unserer pädagogischen Arbeit.
Wir sind bemüht um Müllvermeidung und konsequente Mülltrennung, sparsamen Umgang mit Ressourcen und gesunde Ernährung mit biologisch hergestellten und oder regionalen Produkten.

In der Hilfeplanung schaffen wir gemeinsam mit dem Jugendlichen genau das Betreuungsangebot, welches der Betreute für seine Entwicklung benötigt, dem Jugendamt und dem Vormund.


A.3.2   Weltanschauliches Leitbild

In der Satzung des Pfad ins Leben e.V. heißt es: "Der Verein ist konfessionell, parteipolitisch und weltanschaulich unabhängig. Er leistet eine den Zielen des Grundgesetzes dienliche Arbeit, insbesondere durch Förderung der Entwicklung junger Menschen zu freien, kritischen, verantwortungsbewussten und toleranten Bürgern eines demokratischen Staates.".
Dieser Grundsatz bestimmt auch die pädagogische Arbeit des Vereins.

A.3.3   Kinder- und Jugendschutz

Der Schutz der Kinder stellt gerade in Bezug auf die Leiden, die die zu betreuenden Kinder und Jugendlichen in der Vergangenheit ertragen mussten und sich daraus ergebende mögliche posttraumatische Störungen besonders hohe Anforderungen an die Pädagogen.

Werden dem Einrichtungsträger bzw. Beschäftigten in Wahrnehmung ihrer Betreuungsfunktion gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, ist das Gefährdungsrisiko unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten (Vormund) sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz nicht in Frage gestellt wird.

Der Träger der Einrichtung stellt sicher, dass die persönliche Eignung der Beschäftigten im Sinne des § 72 SGB VIII gegeben ist. Dazu werden bei jeder Einstellung und in regelmäßigen Abständen ein polizeiliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregisters beigebracht bzw. eingeholt, welches ausschließt, dass Personen beschäftigt sind, die im Sinne der §§ 171 ff vorbestraft sind.

Weiterbildung (Wahrnehmen von Angeboten des Landesjugendamtes oder anderer Träger der Jugendhilfe sowie hausinterne Weiterbildungen insbesondere zu Themen die den Kinder- und Jugendschutz betreffen) spielen eine wichtige Rolle bei der ständigen Qualifizierung der Fachkräfte für ihre Arbeit.

Vertrauen der Kollegen untereinander sowie gegenüber der Leitung sind wichtige Voraussetzungen für eine offene und kritische Atmosphäre im Team um möglichen Problemen insbesondere in Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz vorzubeugen.

A.4   Organisatorische Struktur

Es wird zwei kleine Gruppen geben, die von jeweils fünf pädagogischen Mitarbeitern betreut werden.

Die Einrichtung wird organisiert und geleitet durch Frau Sabine Hoffmann, Diplomphilosophin, die im Fernstudium eine 3 jährige Ausbildung in Sozialmanagement absolviert hat.

Die stellvertretende Leitung wird Nico Hoffmann, Bachelor of Arts - Erziehungswissenschaften übernehmen, der gleichzeitig im Gruppendienst tätig ist.

Die Teams, die jeweils in einer Gruppe arbeiten, werden von zwei Teamleitern geleitet, die eng mit der Einrichtungsleitung zusammenarbeiten und die Verantwortung für die pädagogische Arbeit im jeweiligen Team tragen.

Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich in Altenberga. Dort wird die organisatorische Arbeit durch die Geschäftsführerin und die Verwaltung geleistet.




B   Beschreibung der Leistung Hilfe zur Erziehung entsprechend § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII

B.1   Allgemeine Angaben

Drei Häuser der Dorfstraße 40 in Altenberga, die einen gemeinsamen Hof bilden, bilden die Jugendhilfeeinrichtung des Pfad ins Leben e. V.. Die Kinder und Jugendlichen werden das Jugendwohnhaus und das Haupthaus bewohnen und die Gemeinschaftsräume im Haupthaus gemeinsam nutzen. Die Büros der Geschäftsführung sowie die Waschräume (für Wäsche) und das Lager befinden sich im rechten Gebäude (Bürohaus).


Anschrift der Einrichtung:

Pfad ins Leben e.V.
Dorfstraße 40
07768 Altenberga
mail@pfad-ins-leben.org

Schul- und Ausbildungsmöglichkeiten

Eigene Schul- bzw. Ausbildungsmöglichkeiten stellt der Verein nicht zur Verfügung. Die Jugendlichen sollen die jeweilig zuständige Schule der Umgebung besuchen. In Frage kommen die für die Orte jeweils zuständige Regelschule oder die Schule für Lernförderung. Gute Erfahrungen gibt es auch mit der Jenaer Waldorfschule.

Voraussetzung für eine Integration der ausländischen Kinder und Jugendlichen in eine Regelschule ist das Erlernen der Grundlagen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Die allgemeinen Grundlagen dafür können durch die Betreuer im täglichen Einzelunterricht geschaffen werden. Auch Sprachangebote durch verschiedene Träger wie z. B. Volkshochschule können wahrgenommen werden.
Da auch die deutschen Kinder und Jugendlichen, wenn sie zu uns kommen häufig schon einige Zeit die Schule nicht oder nicht regelmäßig besucht haben, geht der Eingliederung in eine Schule zwingend eine Zeit des Kennenlernens der Fähigkeiten in Form von Einzelbeschulungsmaßnahmen in unserer Einrichtung wie oben bereits beschrieben voraus.

So lange eine Beschulung im Klassenverband auf Grund der Problemlage des Jugendlichen nicht, nicht gleich oder zeitweise nicht möglich ist wird Einzelunterricht durch Mitarbeiter des Vereins durchgeführt. Das geschieht in Absprache mit dem Schulamt und in Kooperation mit einer entsprechenden Schule mit dem Ziel den Schüler langsam wieder an einen "normalen" Unterricht heranzuführen. Unsere Erfahrungen zeigen, dass auch, wenn alle zu Betreuenden in Schule oder Berufsschule angemeldet sind, immer mindestens ein Kind oder Jugendlicher am Vormittag in der Einrichtung ist, so dass auch immer mindestens ein Mitarbeiter Einzelbeschulung durchführen muss.

Die Jugendlichen, die auf Grund ihres Alters für eine Einschulung in eine Regelschule nicht mehr in Frage kommen, besuchen eine entsprechende Vorbereitungsklasse an einer Berufsschule mit dem Ziel den Hauptschulabschluss zu erreichen und sich auf eine Ausbildung vorzubereiten. Zurzeit werden BVJS-Klassen gebildet, die für die ausländischen Jugendlichen einen guten Einstieg in eine Berufsausbildung darstellen können. Für deutsche Jugendliche wird gemeinsam mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit die passende Berufsvorbereitungsmaßnahme gesucht.

Es wird angestrebt, die Jugendlichen in betriebliche bzw. überbetriebliche Lehren in der näheren Umgebung zu vermitteln.

Von unserer Einrichtung sind die Schulen mit Schulbussen gut, die Berufsschulen in Hermsdorf und in Jena nicht jederzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

Freizeitgestaltung

In Altenberga und der unmittelbaren Umgebung, welche durch Felder und Wälder in einer hügeligen Landschaft geprägt ist, gibt es vielfältige Möglichkeiten der aktiven Freizeitgestaltung wie Wandern und Fahrrad fahren. Am Rande des Dorfes befindet sich ein Sportplatz, der auch von unseren Jugendlichen genutzt werden kann.
In der Einrichtung selbst gibt es die Möglichkeit in einer kleinen Werkstatt unter fachlicher Anleitung Bastel- oder Reparaturarbeiten durchzuführen, es gibt einen Sportraum, der mit Fitnessgeräten und einem Kicker vielfältige Betätigungsmöglichkeiten bietet, Fahrräder für die Betreuer und die Kinder und Jugendlichen stehen zur Verfügung, ein Garten und ein Vereinsgewächshaus bieten Möglichkeiten für gärtnerisches Arbeiten und Gestalten.
Direkt an unser Grundstück in Altenberga grenzt ein Pferdegestüt, wo Jugendliche unserer Einrichtung bei Interesse reiten und die Pferde mit pflegen können.
Die vielfältigen Angebote sollen den Kindern und Jugendlichen helfen eine für sie passende, ihren Fähigkeiten entsprechende, ihnen Freude bereitende Freizeitbeschäftigung zu finden bei gleichzeitiger Einschränkung der Möglichkeiten für Fernsehen und Computerspielen.
Darüber hinaus können Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen entdeckt und gefördert werden, die auch zu einem Berufswunsch führen können.

In der näheren Umgebung unserer Einrichtungen stehen die Freizeitangebote der Stadt Jena auch unseren Jugendlichen zur Verfügung. Sehr gute Erfahrungen gibt es in der Zusammenarbeit mit verschiedenen Jugendclubs, dem Zirkus "Momolo" und verschiedenen Tanz- und Sportvereinen.

Kommerzielle Freizeitangebote Jenas und Kahlas, wie Kino, Freibad und dergleichen werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und der pädagogischen Sinnhaftigkeit besucht.
Diese Möglichkeiten der Freizeitgestaltung können von den Betreuern über den Mobilitätsaspekt sehr gut gesteuert werden.

Ärztliche und psychologische Betreuung

In der Regel besuchen die Jugendlichen die Ärzte in der Stadt Kahla. Fachärzte z. B. Psychiater und Psychologen werden in Jena konsultiert. Bei schwerwiegenden psychologischen Problemen arbeiten wir auch mit der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Stadtroda zusammen.



B.2   Leistungen, Rechtsgrundlagen, Ziele der Hilfe zur Erziehung für deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche

Regelleistung

Hilfe zur Erziehung in Form von Heimerziehung für deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche im Einzelfall intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Rechtsgrundlage

§§ 27 i. V. m. § 34 SGB VIII und § 35, bzw. 35a SGB VIII und § 41 SGBVIII

Ziele der Leistung

- Intensive Unterstützung zur sozialen Integration und zu einer selbstverantwortlichen und selbständigen Lebensführung
- Erlernen der deutschen Sprache als Voraussetzung für eine gute Integration
- Integration in eine Regelschule und Erreichen eines Schulabschlusses
- Beginn einer Berufsausbildung, Durchführung von berufsvorbereitenden Maßnahmen und damit verbunden Erarbeitung einer eigenen Lebensvorstellung
- Erlernen sozialer und Alltagskompetenzen in der Gruppensituation (Kritikfähigkeit, Einsichtsfähigkeit, Zuverlässigkeit etc.)
- Vermittlung von Regeln, Normen und Werten unserer Gesellschaft
- Vermittlung von Kompetenzen zur sinnvollen Gestaltung der eigenen Freizeit und damit verbunden zum Aufbau eines eigenen sozialen Netzwerkes
- Aufarbeitung biographischer Problemsituationen

B.3   Personenkreis

Kapazität

14 deutsche und ausländische Kinder und Jugendliche können insgesamt im Jugendwohnhaus und im Haupthaus in Altenberga betreut werden, 1 Platz wird für eine Inobhutnahme vorgehalten.

Aufnahmealter

das Aufnahmealter liegt zwischen 10 und 18 Jahren (Inobhutnahme ab dem 6. Lebensjahr) Hilfe für junge Volljährige auch über das 18. Lebensjahr hinaus.

Geschlecht

im Haupthaus sollten nur männliche Jugendliche leben, im Jugendwohnhaus können Mädchen und Jungen wohnen, da es hier abgeschlossene kleine Appartements mit eigenem Bad gibt.

Beschreibung der Zielgruppe

Unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche können in unserer Einrichtung betreut werden ebenso wie deutsche Kinder und Jugendliche für die auf Grund einer schwierigen Lebenssituation Heimerziehung notwendig ist. Im Einzelfall ist es möglich Kinder aufzunehmen, für die eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung notwendig ist.
Wir möchten vorrangig Kinder und Jugendliche aufnehmen, für die wir eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten, d. h. die wir bis zur Volljährigkeit betreuen. Diejenigen für die nach Erreichen des 18. Lebensjahres weiterhin Hilfe zur Erziehung notwendig ist können in Abstimmung mit dem Jugendamt Hilfe für junge Volljährige erhalten.

B.4   Methodische Grundlagen

Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Betreuung ist eine enge Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, den Erziehungsberechtigten bzw. dem bestellten Vormund, Behörden wie z. B. Ausländerbehörde, Schulamt, Berufsberatung der Arbeitsagentur, sowie Kinderärzten und Psychologen.

Für die Kinder und Jugendlichen ist ein sicheres emotional unterstützendes Umfeld und eine Alltagsstruktur, die Sicherheit und Stabilität gibt, unabdingbar um zur Ruhe zu kommen, Sicherheit zu spüren, traumatische Erlebnisse aufarbeiten zu können bzw. zu lernen wie man mit dem Trauma bzw. auch mit posttraumatischen Störungen leben, lernen und sich eine neue Lebensperspektive erarbeiten kann.

Der wesentlichste methodische Ansatz der Betreuung durch den Pfad ins Leben e V. sind die Lebensweltorientierung und die Beziehung zwischen den Betreuern und den Kindern und Jugendlichen, die wiederum vom gemeinsamen Erleben durch gemeinsames Tätigsein geprägt ist.
Wir schaffen in unserer Jugendhilfeeinrichtung eine möglichst familienanaloge Lebensgemeinschaft auf längere Zeit und geben den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit ein Gefühl von Wärme, Nähe und Geborgenheit zu erleben und gleichzeitig durch konsequentes Erziehungsverhalten und einen klar strukturierten Rahmen Sicherheit, Stabilität und Orientierung zu finden.
In diesem Setting zeigen wir den ausländischen Jugendlichen Wege und Möglichkeiten, wie sie sich in ein völlig neues Land und in eine fremde Kultur integrieren können und den deutschen Kindern und Jugendlichen neue Wege und Möglichkeiten ihren Platz in der Gesellschaft zu finden.

Unser Hof befindet sich mitten im Dorf und ist offen zum Dorf Altenberga, d. h. wir sind angehalten uns dem Leben im Dorf anzupassen, unseren Tagesablauf, die Erledigung der anliegenden Aufgaben, die Pflege unseres Vorgartens und natürlich unser Verhalten. Die Tatsache, dass auf dem Hof in Altenberga auch eine Reihe Personen leben, die weder Betreute noch Betreuer sind und die vieles mit den Jugendlichen und den Betreuern gemeinsam tun (wie Arbeitseinsätze, gemeinsame Feiern zu Geburts- und Feiertagen) gibt den Jugendlichen die Möglichkeit sich etwas mehr "zu Hause" und damit verantwortlich zu fühlen.

In der wöchentlichen Gruppenrunde mit der Einrichtungsleiterin, nur ein Beispiel der Partizipation der Kinder und Jugendlichen, wird die vergangene Woche reflektiert. Die Jugendlichen tragen ihre Fragen und Probleme vor für die dann gemeinsam nach Lösungen gesucht wird.

Ein strukturierter Tagesablauf, in dem sowohl feste Zeiten als auch Gestaltungsspielräume, sowohl Pflichten als auch Möglichkeiten für individuell gestaltete Freizeit enthalten sind, bietet Grenzen und Freiräume gleichermaßen.
Feste Dienste im hauswirtschaftlichen Bereich, deren Planung mittels Dienstplänen erfolgt und deren ordnungsgemäße Durchführung von allen Jugendlichen und Betreuern der Einrichtung gemeinsam kontrolliert werden, schafft ein Bewusstsein für Verantwortung einer Gemeinschaft gegenüber.

Beteiligung der Kinder und Jugendlichen

Jugendhilfe heißt für uns, dass sie an den Bedürfnissen der Kinder ausgerichtet ist und sich an deren Lebenswelt orientiert.
Voraussetzung dafür ist, dass alle Mitarbeiter ihnen wohlwollend gegenüberstehen, sie annehmen können, so wie sie sind, ihre besonderen Fähigkeiten erkennen und sie als eigenständige Persönlichkeiten achten.
Wir schaffen ein alters- und entwicklungsgerechtes Angebot für und mit den Kindern und Jugendlichen, in dem sie sich entwickeln können, gleichzeitig sollen sie dadurch befähigt werden ihre Lebenswelt selbst mitzugestalten und sich für ihre Bedürfnisse und Interessen einzusetzen.

Möglichkeiten der Partizipation sind:
- Beteiligung an der Gestaltung des eigenen Alltags und des eigenen Lebensraumes wie z. B. die Gestaltung ihrer Räume, die Mitgestaltung bei der Organisation in der Einrichtung (vom Fernsehplan bis zum Speiseplan)
- Alters- und entwicklungsorientierte Beteiligung an der Hilfeplanung, der Zielerarbeitung, der Erstellung von Entwicklungsberichten in die die Sicht der Kinder eigenständig aufgenommen werden soll
- Alters- und entwicklungsabhängige Informationsvermittlung z. B. in den wöchentlichen Gruppenrunden mit der Einrichtungsleiterin
- ständige Ansprechbarkeit der Betreuer und der Einrichtungsleiterin, die Probleme Fragen und Vorschläge der Kinder aufgreifen, mit in die Teamberatung nehmen und mögliche Lösungswege wieder mit den Kindern und Jugendlichen erarbeiten

Der Vormund lädt die Jugendlichen einmal monatlich zu einem Gespräch, bei dem sie ihre Fragen und Befindlichkeiten vorbringen können. Über die Einrichtungsleiterin können die Jugendlichen jederzeit bei Problemen und Fragen Kontakt zu ihrem Vormund oder zur Sozialarbeiterin des Jugendamtes aufnehmen.

Krisenmanagement

In unserer Jugendhilfeeinrichtung werden Kinder und Jugendliche mit sehr unterschiedlichen jedoch in jedem Fall schwierigen Biographien, die zur Notwendigkeit der Trennung von der Familie und der Aufnahme in eine Einrichtung der Jugendhilfe geführt haben, betreut.

Konflikte, d. h. Auseinandersetzungen zwischen Parteien mit unterschiedlichen Ansichten, unterschiedlichen Interessen, die sich scheinbar nicht vereinbaren lassen, gehören zum sozialen Leben dazu.
Haben Kinder und Jugendliche nicht gelernt durch Gespräche und Verhandlungen Konflikte zu lösen, sondern verdrängen diese, oder haben gelernt nur ihre Interessen in jedem Fall durchsetzen zu müssen, kommt es zu Krisen, und damit verbunden häufig zu aggressivem und gewalttätigem Verhalten.
Deshalb ist Konfliktmanagement ein wichtiger Bestandteil der pädagogischen Arbeit.

Das beinhaltet folgende Aspekte:

1. Durch Kenntnis der Jugendlichen, ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Bezugsbetreuer und Jugendlichem, ständigen Gesprächen, durch positive Erlebnisse beim gemeinsamen Tun und Aufmerksamkeit sollen Krisen bzw. deren Zuspitzung in aggressive Verhaltensweisen möglichst vorgebeugt oder so früh erkannt werden, dass Intervention und friedliche Lösung noch möglich ist.
2. Ist es zur Eskalation gekommen, gilt der Grundsatz: Eigenschutz, Fremdschutz und Deeskalation, d. h. ein Mitarbeiter leitet die unbeteiligten Jugendlichen vom "Ort des Geschehens" weg, ein Mitarbeiter versucht deeskalierend, beruhigend einzuwirken, spricht ruhig auf die Konfliktgegner ein, versucht mit ruhigen Bewegungen beide zu trennen oder versucht einen aus dem Konflikt herauszunehmen, gibt beiden Zeit sich zu beruhigen, bliebt bei Ihnen oder bei einem, bietet etwas zu trinken an, bietet an, dass sie eine Möglichkeit der Abregung wie z. B. ein Stück laufen, oder in ihrem Zimmer Musik hören, wahrnehmen können..
3. Die Konfliktklärung ist möglichst zeitnah, d. h. nach Beratung im Team noch am gleichen Tag, oder bei größeren Konflikten an einem der folgenden Tage vorzunehmen, d. h. Probleme die zum Konflikt geführt haben besprechen (Fragetechnik, keine Belehrung) Konsequenzen aufzeigen, gemeinsames Suchen nach für den Jugendlichen hilfreichen und annehmbaren Wegen, um eine wiederholte Eskalation zu verhindern.
Polizei und/oder Notarzt müssen verständigt und zu Hilfe geholt werden, wenn die Eskalation des Konfliktes durch die Mitarbeiter vor Ort nicht beherrschbar ist, d. h. einer der Jugendlichen sich auch über einen längeren Zeitraum sich nicht beruhigen lässt, es zu schweren Verletzungen von Jugendlichen (Eigen- und Fremdverletzungen) kommt oder eine andauernde Eigen- und Fremdgefährdung besteht.

In diesem Fall erfolgt so bald wie es die Situation zulässt eine Information an den Vormund, das zuständige Jugendamt und das Landesjugendamt.

B.5   Leistungsinhalte der Regelleistung Hilfe zur Erziehung

B.5.1   Regelleistung gültig für alle Hilfeformen

Der Tagesablauf richtet sich in erster Linie nach den Notwendigkeiten, die sich aus dem Schul- bzw. Berufsschulbesuch ergeben, d.h. es gibt feste Weck- bzw. Aufsteh- und Nachtruhezeiten.
Auch wenn die ausländischen Kinder und Jugendlichen noch nicht zur Schule gehen aufgrund ihrer noch nicht vorhandenen Sprachkenntnisse, oder deutsche Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer Eingewöhnungszeit teilen wir die Woche in Schultage und schulfreie Tage also Wochenenden bzw. Feiertage.

An Schultagen beginnt der Tag zwischen 5.00 und 6.30 mit dem selbständigen Aufstehen, der Morgentoilette und dem Frühstück.
Ist die Selbständigkeit auf Grund des Alters oder der Entwicklung der Kinder noch nicht gegeben, werden sie auch schon am Morgen durch einen Betreuer begleitet.

8.00 Uhr beginnt für alle Kinder und Jugendlichen, die noch keine Regelschule oder Berufsschule besuchen der Unterricht.
Die Pädagogen vermitteln den ausländischen Jugendlichen die Grundlagen der deutschen Sprache in Wort und Schrift als Voraussetzung für einen späteren Schulbesuch.
Die Beschulung der deutschen Kinder und Jugendlichen dient der Vorbereitung auf den regulären Schulbesuch. Dabei sollen Lernfähigkeit, Konzentration und Wissen in den Grundlagenfächern geprüft und verbessert werden.
Die Motivation für einen Schulbesuch und einen erfolgreichen Schulabschluss soll über dieses Lernen in einem geschützten kleinen Rahmen und das Bestärken der vorhandenen Fähigkeiten geschaffen bzw. gefestigt werden.

Bis 12.00 Uhr lernen die Jugendlichen unter Anleitung eines pädagogischen Mitarbeiters.

Gegen 13.00 Uhr gibt es Mittagessen, welches von einem Betreuer gemeinsam mit den Jugendlichen zubereitet wird. So kann die Sprache praktisch angewandt werden und gleichzeitig kann auf ethnische und religiöse Besonderheiten eingegangen werden.

Nach einer Mittagsruhe (individuelle Freizeitgestaltung im Zimmer der Kinder und Jugendlichen) findet zwischen 15.00 und 16.00 Uhr nochmals eine gemeinsame Lernzeit statt. In dieser wird der Lernstoff des Vormittages wiederholt und gefestigt.
Die Kinder, die bereits eine Schule besuchen erledigen in dieser Zeit ihre Hausaufgaben und bereiten sich auf den nächsten Schultag vor.

Danach können verschiedene Freizeitangebote in Altenberga wahrgenommen werden, wie Kreativangebote in der Holzwerkstatt, beim Töpfern, bei Gartenbeschäftigung, Sport im neu geschaffenen Sportraum oder sportliche Aktivitäten draußen wie z.B. Fahrrad fahren.

Außerdem fördern wir die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen an AGs entsprechend ihren Fähigkeiten außerhalb unserer Einrichtung, damit sie die Möglichkeit haben Kontakte zu knüpfen, Freundschaften zu finden und zunehmend selbständig zu werden.

18.30Uhr findet das gemeinsame Abendessen statt.

Ab 19.00 Uhr ist individuelle Freizeitgestaltung.

20.30 bis 21.30 Uhr beginnt das Aufsuchen der Zimmer und die Vorbereitung zur Nachtruhe entsprechend dem Alter der Kinder und Jugendlichen.

Bestimmte Regeln und Rituale wie: vor dem Fernsehen wird eine Grundordnung im Zimmer hergestellt, ist die Abendtoilette erledigt wird vorgelesen oder noch eine Weile geschwatzt bis zum Gute-Nacht-Sagen usw., erleichtern es den Kindern und Jugendlichen den Tag ruhig und positiv abschließen zu können.

Jeder Jugendliche hat abwechselnd je einen Tag Küchendienst. Dieser Dienst umfasst neben der Reinigung der Küche auch die Zubereitung des Abendessens samt dessen Vor- und Nachbereitung. Bei diesem Küchendienst werden die Kinder von dem zuständigen Betreuer unterstützt. Beim Abendessen treffen dann alle Jugendlichen und Betreuer zusammen und nehmen diese Mahlzeit gemeinsam ein.

Dieser Tagesablauf bietet den Jugendlichen gewisse Rituale, die zusammen mit der festen Struktur des Tagesablaufes notwendige Handlungssicherheit im Alltagsleben gewährleisten.

An den Wochenenden und in den Ferien gibt es größere Gestaltungsräume der Freizeit für die Jugendlichen, wobei die regelmäßigen Aufgaben im Haus und Hof auch an den Wochenenden erfüllt werden müssen.

Der Sonntag ist in der Regel der "Ausflugstag", d. h. nach einem ausgiebigen Brunch können größere Aktivitäten, zum Beispiel Ausflüge zu den Burgen Thüringens, durchgeführt werden.

Die Speiseversorgung wird von den Jugendlichen und den Betreuern in Eigenverantwortung gewährleistet. Das gleiche gilt für sämtliche Reinigungsleistungen (Gebäudereinigung, Wäsche- und Kleidungspflege). Auch das gehört zur Lebensweltorientierung und zur Vorbereitung auf ein selbständiges Leben. Die anfangs starke Unterstützung des jeweiligen Betreuers bei der Erfüllung der Dienste des Jugendlichen wird allmählich reduziert um am Ende der Betreuung eine größtmögliche Selbständigkeit der Jugendlichen in diesen Fragen zu erreichen.
Das Erlernen und Üben von Regeln und Normen und damit sozialen Kompetenzen in den Alltags-, Schul- aber auch Freizeitsituationen sind wesentlicher Inhalt der Betreuung. Dabei helfen auch eingeübte Rituale wie die Tages- und Wochenauswertung, klare Regeln und klare verständliche Konsequenzen bei Regelüberschreitungen.

Die Betreuer arbeiten eng mit den Personensorgeberechtigten bzw. dem Vormund des Kindes bzw. Jugendlichen zusammen und unterstützen einen regelmäßigen Kontakt zwischen diesen.

Die schulische und berufliche Entwicklung ist Voraussetzung für gelingende Integration und damit für uns immer ein zentraler Gradmesser einer erfolgreichen Betreuung.
Schule oder Berufsausbildung ist in einer individuellen Form Bestandteil der Betreuung und fester Punkt im Tagesablauf.
Je nach Ausgangssituation werden während der Betreuung folgende Ziele umgesetzt, wobei wir davon ausgehen, dass die Kinder und Jugendlichen in eine Schule der Umgebung integriert werden sollen:
- Erlernen der Grundlagen der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Aufarbeitung von Wissenslücken und Lerntechnikdefiziten mittels intensiver Nachhilfe durch die Betreuer
- enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen Schule mit dem Ziel der Hinführung zu einem Abschluss
- Berufswahl, Findung und Entwicklung von Neigungen, Aufbau von Vorlaufwissen und -kenntnissen in verschiedenen handwerklichen, land- und forstwirtschaftlichen Berufsfeldern durch Vermittlung von Praktika aber auch in den Werkstätten unserer Einrichtung

Da die Kinder und Jugendlichen, wenn sie zu uns kommen häufig schon einige Zeit die Schule nicht oder nicht regelmäßig besucht haben, geht der Eingliederung in eine Schule zwingend eine Zeit des Kennenlernens der Fähigkeiten in Form von Einzelbeschulungsmaßnahmen in unserer Einrichtung, wie oben bereits beschrieben, voraus.

Es ist selbstverständlich, dass die Betreuer intensiven und regelmäßigen Kontakt (in der Regel ein Gespräch wöchentlich mit der Klassenlehrerin) zur Schule halten um über alle Entwicklungen zeitnah informiert zu sein, notwendige Förderbedarfe zu erkennen und wenn notwendig auch externe Förderungen zu organisieren.

In der Regel werden die Jugendlichen durch den Träger bis zur Selbständigkeit betreut.

Erreichen Jugendliche das 18. Lebensjahr und die notwendigen Fähigkeiten für ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben sind noch nicht erreicht, kann mit dem jeweiligen Jugendamt Hilfe für junge Volljährige vereinbart werden.
Es gibt die Möglichkeit die Heimerziehung fortzuführen bei reduziertem Betreuungsaufwand und die Möglichkeit den Jugendlichen, der bereits im eigenen Wohnraum lebt über Fachleistungsstunden noch ein Stück in die Selbständigkeit zu begleiten.
Hilfe für junge Volljährige orientiert sich immer am konkreten Bedarf des Jugendlichen und wird in Einzelverhandlung mit dem entsprechenden Jugendamt geplant und vereinbart.



B.5.2   Beschreibung des Angebotes Inobhutnahme

Die Inobhutnahme findet nicht getrennt von der Regelleistung Hilfe zur Erziehung statt, sondern weist einige Besonderheiten auf, die einen höheren Betreuungsaufwand erfordern. Deshalb werden diese hier benannt.

Die Inobhutnahme eines Kindes erfolgt in der Regel in einer Krisensituation (Abwehr von Kindeswohlgefährdung) und bietet zuallererst Schutz und Versorgung des Kindes.
Das bedeutet, dass zuerst Unterkunft und Verpflegung gewährleistet werden ebenso wie notwendige hygienische und gesundheitliche Maßnahmen, wozu u. a. das Aufsuchen eines Kinderarztes oder bei ausländischen Kindern des Gesundheitsamtes gehören.
Dabei wird das Kind immer von einer, möglichst derselben Betreuungskraft emphatisch begleitet.

Ein Appartement im Jugendwohnhaus steht für die Inobhutnahme eine Kindes oder eines Jugendlichen zur Verfügung. Im Notfall können hier auch zwei Geschwisterkinder aufgenommen werden.

Gleichzeitig wird die Clearingphase begleitet, d. h. in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt werden die Ursachen der Krise erforscht und unter Beachtung der individuellen Ressourcen des Kindes oder Jugendlichen, die erkannt werden müssen, wird der konkrete Hilfebedarf ermittelt. Es werden gemeinsame Entwicklungsziele und eine Perspektive für die nächste Zeit erarbeitet.
Während der Zeit der Inobhutnahme wird dem Kind der notwendige Raum eingeräumt, um die Probleme die zur Krise geführt haben zu er- und verarbeiten, gleichzeitig wird ihm ein Rahmen geboten, in dem auch Alltagsstrukturen gelebt werden, z. B. wenn keine anderen Termine anstehen schulische Beschäftigung, Hausarbeiten und Freizeitbeschäftigung entsprechend den allgemeinen Regeln der Einrichtung. Diese Strukturen geben einerseits Halt andererseits erleichtern sie die anstehende Rückkehr in das "normale Leben" nach der Inobhutnahme.

Die Inobhutnahme endet mit dem Übergang in die Hilfe zur Erziehung oder der Rückkehr des Kindes ins Elternhaus.



B.5.3   Beschreibung des Angebotes intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Die Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung findet mit Ausnahme der Vorbereitung in der Gruppensituation in der Einrichtung statt, deshalb wird diese im Folgenden erläutert.

Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Förderbedarf bzw. dem Anspruch auf eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung können je einer in eine der zwei Gruppen aufgenommen werden soweit das Platzangebot vorhanden ist und die Problemlage eine Integration ermöglicht.
Gründe für eine Betreuung in der Einrichtung können sein:

- Betreuungsprobleme, massives Verweigern von Maßnahmen
- fehlende Motivation für "traditionelle" Erziehungsmaßnahmen, "Heimkarrieren"
- ständiges Entweichen aus Maßnahmen nach §§ 34/35 SGB VIII, kein Annehmen von weniger intensiven Betreuungsangeboten
- fehlende soziale Kompetenz, Bindungsstörungen, verminderte Gruppentauglichkeit
- Perspektivlosigkeit in Verbindung mit anderen Problemen
- erhebliche Erziehungsschwierigkeiten, gestörtes Sozialverhalten
- gestörtes Selbstbewusstsein, z.B. nach Missbrauchssituationen
- Verhaltensprobleme nach bzw. im Zusammenhang mit psychischen oder physischen Erkrankungen

Aufnahmekriterien:
Das wichtigste und zentrale Aufnahmekriterium, an dem im Verlauf der Maßnahme deren Fortführung immer wieder geprüft wird, ist sowohl die Motivation des Jugendlichen für die Maßnahme und für die nachhaltige Änderung seiner Situation als auch die Bereitschaft, die Hilfsangebote anzunehmen und aktiv mitzuarbeiten.

Ausschlusskriterien:
- fehlende Motivation für die Betreuung
- Jugendliche mit Mehrfachbehinderung oder körperlichen Beeinträchtigungen, die besondere behindertengerechte Einrichtungen benötigen (z.B. Rollstuhlfahrer) - Drogen- und Alkoholabhängigkeit

Vorbereitungsphase

Notwendig für die Aufnahme einer Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung eines Kindes oder Jugendlichen ist eine Vorbereitungs- und Kennenlernphase von vier Wochen bis zu einem halben Jahr außerhalb unserer Einrichtung, entweder in erlebnispädagogischer Form im In- und Ausland und/oder in einem unserer Häuser in Ungarn, da erst in dieser Zeit eine Aufnahme in unsere Einrichtung geprüft und vorbereitet werden kann.

Da die Betreuung in unserer Einrichtung in Deutschland auf jeden Fall mit einer Konfrontation mit einer Gruppe, wenn auch einer kleinen verbunden ist, würde der neue Jugendliche in die Situation, sich in der Gruppe behaupten zu müssen, geraten und das erlernte und praktizierte negative Verhalten zeigen, welches er bisher in solchen Situationen angewandt hat.
Diese Zeit dient dem Kennenlernen und dem ersten Beziehungsaufbau zwischen dem Jugendlichen und Betreuer. Der Betreuer nutzt diese Zeit gleichzeitig zur Situationsanalyse und zur Überprüfung der Zweckmäßigkeit der gesamten Maßnahme.
Die Kennenlernphase findet in erlebnispädagogischer Form statt oder stationär in unserem Objekt in Ungarn.
Betreuer und Jugendlicher wählen gemeinsam eine Route und auch die Art der Vorbereitungsfahrt (Radwanderungen, Kanu- oder Schlauchbootwanderungen oder Wanderungen per Pedes) aus.
Ziel ist es bei dieser Tour fernab von größeren Städten und Touristenzentren oder Jugendherbergen den Jugendlichen kennen zu lernen, eine zu ihm aufzunehmen.
In dieser Zeit wird der Jugendliche bzw. das Kind von zwei Pädagogen betreut, dem zukünftigen Einzelbetreuer und einem zweiten, der die Maßnahme organisatorisch absichert und sich sonst in der Regel im Hintergrund hält. Diese erhöhte Personalintensität dient der Sicherheit des Pädagogen und des Jugendlichen, da die Jugendlichen in der Vergangenheit häufig aggressive Verhaltensweisen gezeigt haben und oft eine Entweichungsgefahr besteht.
Diese Zeit bietet vielfache Erlebnisse, sportliche Aktivitäten, das Meistern von Anstrengungen z. B. bei langen Wanderungen um ein bestimmtes Ziel zu erreichen, die gemeinsame Zubereitung der Mahlzeiten, die Möglichkeit für lange Gespräche abends am Lagerfeuer oder im Zelt; und damit die Möglichkeit die Verhaltensweisen in unterschiedlichen Situationen zu erleben und auch zu testen (was der Betreuer aber natürlich ebenso der Jugendliche bewusst tun).
Im Anschluss daran sollen der Betreuer und der Jugendliche sich für oder gegen den Beginn der Hilfemaßnahme aussprechen.
Die Motivation des Jugendlichen, der Erlebnischarakter und auch erste positive Erfahrungen mit der sich anbahnenden Beziehung zum neuen Betreuer sind die Ursache dafür, dass sich bisher alle Jugendlichen im Anschluss für die Betreuungsmaßnahme ausgesprochen haben.

Versicherung, Ausrüstung und Bekleidung

Bereits in der Vorbereitungsphase benötigen die Jugendlichen einen Kinder- bzw. Personalausweis.
Die Krankenversicherung ist über die Eltern oder das Jugendamt abzuschließen, damit vor der Reise alle notwendigen Untersuchungen und Impfungen erfolgen können.
Zur notwendigen Ausrüstung gehören ein guter Schlafsack, eine Isomatte, ein großer Rucksack, gute Wanderschuhe, wetterfeste warme Kleidung. Sofern diese Dinge nicht vorhanden sind, müssen sie durch uns gemeinsam mit dem Jugendlichen in den wenigen Tagen vor Beginn der Tour gekauft werden.

ISPE in Altenberga

Im Anschluss daran sollen die betreffenden Kinder und Jugendlichen in unsere Einrichtung integriert werden. Ihre Integration in die Einrichtung, ebenso wie in Schule, wird durch den Einzelbetreuer, der Bezugsbetreuer ausschließlich für diesen einen Jugendlichen ist und bereits die Kennenlernzeit mit dem Kind bzw. Jugendlichen verbracht hat, begleitet.
Die Kinder können und sollen an allen Gruppenaktivitäten teilnehmen, es muss jedoch auch die Möglichkeit bestehen, dass sie sich bei Problemen jederzeit herausnehmen können und einzeln betreut werden, wenn es notwendig ist. Das bedeutet, dass das Personal der Gruppe am Tag um den Einzelbetreuer (40 Stunden/Woche) für das jeweilige Kind bzw. den Jugendlichen verstärkt wird.
Ziel ist es langfristig die Kinder und Jugendlichen so in die Gruppe zu integrieren, dass die intensive Betreuung langsam minimiert und in eine normale Heimerziehung umgewandelt werden kann.


B.5.4   Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung

Für Jugendliche, die in unserer Einrichtung bereits Hilfe zur Erziehung erhalten haben, die jedoch noch nicht selbständig genug sind um die Jugendhilfeeinrichtung zu verlassen, bieten wir auch Hilfe für junge Volljährige an. Voraussetzung dafür ist einerseits ein weiterer Hilfebedarf andererseits die Mitwirkung des Jugendlichen am Erreichen der Ziele der Hilfe.
Der pädagogische Aufwand dieser Hilfe ist immer abhängig vom jeweiligen Entwicklungsstand des Jugendlichen.
Besuchen die Jugendlichen selbstständig und verlässlich eine Schule oder Berufsschule bzw. ein ähnliches Integrationsprojekt beschränkt sich die Hilfe in erster Linie auf die Unterstützung bei der Erreichung des Schulzieles, auf eine weitere Persönlichkeitsentwicklung bzw. -festigung und auf Maßnahmen zur weiteren Verselbständigung wie bspw. der Umgang mit dem eigenen Geld, Auftreten bei Behörden, Berufsinformation und Bewerbung usw., damit soll der Jugendliche noch besser zu einer eigenständigen und selbstverantwortlichen Lebensführung befähigt werden.

Die Hilfe für junge Volljährige kann auch in Form von Fachleistungsstunden in der letzten Phase der Verselbständigung im eigenen Wohnraum der Jugendlichen erfolgen, sofern dies notwendig und hilfreich ist.


B.6   Qualität der Leistung

Für jeden Jugendlichen werden individuelle Hilfepläne gem. § 36 SGB VIII gemeinsam mit dem zuständigen Jugendamt, den Erziehungsberechtigten bzw. dem Vormund, dem Jugendlichen und dem Betreuer erstellt. Halbjährliche Entwicklungsberichte, die vom Betreuer zusammen mit seinem Jugendlichen angefertigt werden, bereiten die Hilfeplanfortschreibungen vor.
Jedes Kind und jeder Jugendliche bekommt einen Bezugsbetreuer, der eine besondere Verantwortung im pädagogischen Prozess übernimmt, der eine besonders enge Beziehung zum Kind aufbaut und ein Vertrauensverhältnis schafft.
Der Betreuer hält engen Kontakt zum entsprechenden Mitarbeiter des zuständigen Jugendamtes sowie zum gesetzlichen Vormund des Kindes bzw. Jugendlichen. Wichtige Fragen werden mit diesen abgesprochen, um ein einheitliches Handeln aller Beteiligten zu erreichen.
Kooperationen mit einer Vielzahl von Behörden und Ämtern, Einrichtungen z. B. des Gesundheitswesens, Gerichten und Ordnungsbehörden und nicht zuletzt mit den örtlichen Gemeindevertretern sind unabdingbar für die Betreuung der ausländischen Kinder und Jugendlichen.
Die Vielzahl der Mitarbeiter und die Notwendigkeit eines einheitlichen gut abgestimmten und durchdachten Handelns erfordern einen ständigen Ausbau der Kommunikationsstruktur.
In regelmäßig stattfindenden Teamberatungen (ca. vierzehntägig, bei Problemen häufiger), wird der Entwicklungsstand der Jugendlichen, aufgetretene Probleme, wichtige Absprachen für Vertretungen usw. im Team mit der Einrichtungsleiterin besprochen und die Aufgaben für die nächste Zeit festgelegt. Diese Teamberatungen werden protokolliert und sind für die Mitarbeiter jederzeit einsehbar.
Übergaben erfolgen mündlich und schriftlich. Für jedes Kind wird ein persönliches Heft geführt, in dem ein täglicher kurzer Bericht ein Nachlesen von besonderen Situationen und ein entsprechendes Reflektieren ermöglicht.

Supervision findet ca. alle sechs bis acht Wochen statt.
Bei Bedarf (besonders schwierige Konflikte die einzelne Betreuer auszuhalten haben) kann auch zusätzlich Einzelsupervision vereinbart werden.

Personalentwicklung

Zur Förderung der fachlichen und methodischen Qualifikation der Mitarbeiter finden entsprechend den Bedürfnissen der Mitarbeiter und der Arbeit Weiterbildungen statt.
Dazu nutzen wir zentrale Angebote z. B. des Landesjugendamtes, organisieren aber zu wichtigen Themen wie Sucht, Gewalt, aktuelle psychische Erkrankungen oder Fragen der minderjährigen Ausländer auch "Hausweiterbildungen".
Einmal jährlich trifft sich das Team zu einem zweitägigen Seminar unter externer Begleitung und Moderation über Grundsätze und Konzepte unserer Arbeit möglichst außerhalb unserer Einrichtung. Krisenmanagement spielt bei der jährlichen Weiterbildung immer eine zentrale Rolle.

Jeder Mitarbeiter nimmt mindestens einmal jährlich an einer weiteren Weiterbildung teil.

Auch die Teamberatungen dienen der Qualifikation, da in diesen die Entwicklung der Jugendlichen und der Umgang mit Entwicklungsproblemen in Form bspw. in Fallberatungen durch die Mitarbeiter besprochen werden.
Durch die regelmäßig stattfindenden Supervisionen wird neben der fachlichen in erster Linie die Sozialkompetenz der Mitarbeiter angesprochen und die Zufriedenheit und Motivation gestärkt.

Persönliche Gespräche zwischen Einrichtungsleiterin und Mitarbeitern mit Zielvereinbarungen sollen Fähigkeiten der Mitarbeiter noch besser aufdecken und dazu führen, dass sie diese gezielter und effizienter in die Arbeit einbringen können.

Durch die Besetzung aller Leitungspositionen soll die Verantwortung für die Einrichtung auf mehrere Mitarbeiter verteilt und damit die Mitarbeiter stärker in die Verantwortung eingebunden werden.



B.7   Personal- und Leistungsorganisation

In der Einrichtung sollen Pädagogen mit unterschiedlichen pädagogischen Abschlüssen (DiplomsozialpädagogInnen, DiplomlehrerInnen, ErzieherInnen, HeilpädagogInnen,) usw. tätig sein. Im Team und in der täglichen Arbeit ergänzen sich die Kollegen, d. h. entsprechend ihren besonderen pädagogischen aber auch sonstigen Qualifikationen können die unterschiedlichsten Tätigkeiten mit den Jugendlichen auf die Betreuer aufgeteilt werden. So können die Mitarbeiter ihre Fachkompetenz und ihre Sozialkompetenz in die tägliche Arbeit einbringen und den Jugendlichen gegenüber authentisch auftreten.
Je Gruppe von 6 bis 8 Kindern und Jugendlichen sind vier (ohne ISPE in der Gruppe) bis sechs (mit ISPE in der Gruppe) pädagogische Fachkräfte notwendig, um den Dienst rund um die Uhr abzusichern und den pädagogischen Anforderungen zu genügen.

Die Pädagogen, die die Jugendlichen jeweils einer Gruppe betreuen, werden durch einen Teamleiter pädagogisch angeleitet.

In der Geschäftsstelle des Pfad ins Leben e.V. ist die Geschäftsführerin und Einrichtungsleiterin für die organisatorische und pädagogische Leitung tätig. Teile der Buchhaltung (Lohnrechnung) werden durch externe Fachkräfte erledigt.

Eine Mitarbeiterin erledigt die Buchhaltung und ist für die Hauswirtschaft verantwortlich, arbeitet dabei jedoch immer mit den Jugendlichen gemeinsam.

Ein Hausmeister (1/2 Stelle) soll uns helfen, unser Objekt immer in Ordnung zu halten und soll Reparatur- und Malerarbeiten schnell und fachgerecht durchführen. Die Jugendlichen sollen dabei einbezogen werden.

Praktikanten unterstützen die Jugendlichen und Pädagogen im Bereich der Hauswirtschaft, bei der Gartenarbeit oder bei Tätigkeiten in den Werkstätten.

B.8   Betreuungszeitberechnung

Die ausländischen Jugendlichen sind in der ersten Zeit (ca. drei Monate) sieben Tagen in der Woche 24 Stunden in der Jugendhilfeeinrichtung, müssen völlig neu an die Gewohnheiten, Normen und Regeln unserer Gesellschaft herangeführt werden und benötigen eine intensive Sprachförderung.
Die deutschen Kinder und Jugendlichen sind ebenfalls eine gewisse Zeit nach der Vorbereitungsphase ganztägig in der Einrichtung und werden in dieser Zeit in der Einrichtung beschult.

In dieser Zeit berechnet sich die Betreuungszeit wie an schulfreien Tagen.


  Von: 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr  
  Von: 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr  
  Von: 14.00 Uhr bis 21.00 Uhr  
  Von: 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr  
  Nachtbereitschaft (25%)
  23.00-6.00Uhr

  2 Betreuungskräfte = 4 Betreuungsstunden
  2 Betreuungskräfte = 12 Betreuungsstunden  
  3 Betreuungskräfte = 21 Betreuungsstunden  
  2 Betreuungskräfte = 4 Betreuungsstunden  

= 4 Betreuungsstunden--> 52 Betreuungsstunden


Nach der Betreuungszeitberechung sind in dieser Zeit 12 pädagogische Fachkräfte notwendig.
Besuchen die Jugendlichen eine Regelschule bzw. eine berufsvorbereitende Maßnahme sinkt der Betreuungsaufwand entsprechend.
Auf Grund unserer bisherigen Erfahrung gehen wir davon aus, dass über den Tag mindestens ein Kind oder Jugendlicher in der Einrichtung ist (Schuleingewöhnung, Schulbegleitung, Suspendierung, schulfreie Tage usw.). Aus diesem Grund ist zwischen 8.00-13.00 Uhr ein Pädagoge im Dienst.



Schultage:

  Von: 6.00 Uhr bis 8.00 Uhr  
  Von: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr  
  Von: 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr  
  Von: 14.00 Uhr bis 21.00 Uhr  
  Von: 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr  
  Nachtbereitschaft (25%) mal 2
  23.00-6.00Uhr

  2 Betreuungskräfte = 4 Betreuungsstunden
  1 Betreuungskraft = 5 Betreuungsstunden  
  2 Betreuungskräft = 2 Betreuungsstunden  
  3 Betreuungskräfte = 21 Betreuungsstunden  
  2 Betreuungskräfte = 4 Betreuungsstunden  

= 4 Betreuungsstunden--> 41 Betreuungsstunden


41 Betreuungsstunden x 193 Tage = 7913 Betreuungsstunden

schulfreie Tage:

  Von: 8.00 Uhr bis 10.00 Uhr  
  Von: 10.00 Uhr bis 21.00 Uhr  
  Von: 21.00 Uhr bis 23.00 Uhr  
  Nachtbereitschaft (25%)
  23.00-6.00Uhr

  2 Betreuungskräfte = 4 Betreuungsstunden
  3 Betreuungskräfte = 33 Betreuungsstunden  
  2 Betreuungskräfte = 4 Betreuungsstunden  

= 4 Betreuungsstunden--> 45 Betreuungsstunden


45 Betreuungsstunden x 172 Tage = 7740 Betreuungsstunden

Jährliche Betreuungsstunden = 15653 Betreuungsstunden

Nettojahresarbeitszeitberechnung:

Bruttojahresarbeitszeit

Allgemeine Minderarbeitszeiten:
28 Urlaubstage + 1 arbeitsfreier Tag
8 Feiertage
4 Fortbildungstage
5 Krankheitstage

= 2088 Std.


= 232 Std.
= 64 Std.
= 34 Std.
= 40 Std.
= 1720 Std.


Besondere Minderarbeitszeiten:

Teamsitzung, Supervision, Hilfeplanung, Vor- und Nachbereitung
  = 106 Std.
  = 1614 Std.

Nettojahresarbeitszeit einer Fachkraft = 1614 Std.

Damit ergibt sich eine Notwendigkeit von 9,7 Stellen für pädagogische Fachkräfte.
B.9   Raum- und Wohnangebot

Die Dorfstraße 40 umfasst vier Häuser, die einen zum Dorf offenen Hof bilden. Früher war dies ein Ferienobjekt. Im kleinsten der vier Häuser, etwas eingerückt, wohnt die Einrichtungsleiterin mit ihrem Mann.

Im linken Nebengebäude befinden sich vier Appartements mit jeweils einem kleinen Flur und einem eigenen Bad. Hier können sieben Kinder bzw. Jugendliche leben, jeweils zwei in einem Zimmer, im Appartement für die Inobhutnahme in der Regel nur ein Kind.
Im Erdgeschoss befindet sich eine Werkstatt, die viel genutzt wird für Reparaturarbeiten aber auch für das Anfertigen von Kleinstmöbeln und anderen Holzarbeiten, sowie eine Garage für unsere Fahrräder.

Im Erdgeschoss des Haupthauses in der ehemaligen Gaststätte befinden sich die Gemeinschaftsräume, die Küchen, ein Esszimmer und zwei kleinere Wohnzimmer, die bei Bedarf zu einem großen Raum z. B. für gemeinsame Feiern geöffnet werden können. Hier findet das Gemeinschaftsleben statt, hier werden Mahlzeiten gemeinsam vorbereitet und eingenommen, hier wird geredet, gespielt, gebastelt, Musik gemacht, nach dem Abendessen, wenn alle Tagesaufgaben erledigt sind, ferngesehen und vieles mehr.
Ebenfalls im Erdgeschoss entstand ein großer Sportraum mit Kicker und Fitnessgeräten, der vor allem im Herbst, Winter und Frühling rege genutzt werden wird.
Im 1. Obergeschoss des Haupthauses ist auf der rechten Seite ein Betreuerbereich entstanden für eventuelle Nachtbereitschaften und für die Unterbringung aller notwendigen Sachen z. B. Bettwäsche und Handtücher.
Auf der linken Seite gibt es vier Zimmer für Kinder und Jugendliche, zwei kleinere Einzelzimmer, zwei größere Zimmer, die auch mit zwei Kindern oder Jugendlichen belegt werden können und zwei Badräume.
Im 2. Obergeschoss, sozusagen unter dem Dach befindet sich auf der rechten Seite ein großer Raum für eine ungestörte Beschulung und für Beratungen des Betreuerteams, der am Nachmittag auch für Kreativarbeiten mit den Kindern und Jugendlichen genutzt werden kann.
Auf der linken Seite befinden sich drei kleine Zimmer mit einem gemeinschaftlichen Vorraum.
Da es in unserer Hausordnung den Grundsatz gibt, dass im jeweiligen Wohnhaus sich nur diejenigen, die dort wohnen, aufhalten dürfen, ist es möglich für alle Kinder und Jugendlichen einen relativ ruhigen und geschützten Bereich zu schaffen.
Die Belegung orientiert sich in erster Linie an den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen.

Im rechten Nebengebäude befinden sich das Büro der Einrichtungsleiterin, sowie das Lager und die Waschräume (für Wäsche).

Der Platz vor den Gebäuden wurde mit Palisaden und Grünflächen zu einer Sitzinsel umgestaltet.
Die gepflasterte, von Rosen umgebene Terrasse, hinter dem Haus wird zum Tischtennis oder auch nur zum Entspannen von den Jugendlichen genutzt.

Der große Garten hinter dem Haus gehört der Einrichtungsleiterin und ihrer Familie, wird aber auch für Beratungen der Mitarbeiter und der Jugendlichen genutzt. Begleitet können die Kinder und Jugendlichen dort auch Kräuter anbauen, ernten und verarbeiten und in einem Gewächshaus Pflanzen für ihren Garten vorziehen.

Für die Bearbeitung durch die Jugendlichen und für gartentherapeutische Zwecke und nebenher eine gewisse Eigenversorgung mit Obst, Gemüse und Kräutern wurde ein Garten am Dorfeingang angemietet. Hier können die Jugendlichen erleben wie ihre Pflanzen, die sie selbst vorgezogen haben, wachsen und gedeihen, wenn sie sie pflegen oder verkümmern, wenn sie sich nicht regelmäßig darum kümmern.



B.10   Versorgungsleistungen

Da Altenberga ein kleines Dorf etwas abgelegen von Einkaufs- und Freizeitmöglichkeiten ist, sind relativ viele Transportleistungen notwendig, die, falls das Dienstauto anderweitig belegt ist, auch von den Betreuern mit ihrem Privatfahrzeug erbracht werden müssen.

Die Speisenversorgung durch Eigenleistung ist ebenso wie die Bestellung bei Naturkost Erfurt einerseits pädagogisches Konzept, andererseits spart die Lieferung der Lebensmittel Fahrtkosten und Zeit, die dann für andere pädagogische Arbeiten genutzt werden kann.

Reinigungsleistungen sind ebenfalls entsprechend des pädagogischen Konzeptes Eigenleistungen.

Für Hausmeisterleistungen ist eine halbe Stelle vorgesehen, da unsere Erfahrungen gezeigt haben, dass bei allem guten Willen der Pädagogen Reparatur- und Renovierungsarbeiten oft nicht oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt im täglichen Arbeitsprozess ausgeführt werden können. Das bedeutet nicht, dass die Jugendlichen nicht in diese Arbeiten eingebunden werden sollen. Einem "Hausmeister" kann diese Einbindung oft leichter fallen als einem Betreuer, da er einen anderen Status für die Kinder und Jugendlichen hat.



C   Zusätzliche individuelle Erziehungsleistungen

C.1   besonderer Betreuungsaufwand während der Inobhutnahme

Die Inobhutnahme eines Kindes erfolgt in der Regel in einer Krisensituation (Abwehr von Kindeswohlgefährdung)und bietet zuallererst Schutz und Versorgung (Verpflegung, Unterkunft, Hygiene und gesundheitliche Maßnahmen) des Kindes.
Gleichzeitig wird die Clearingphase begleitet, d. h. in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt werden die Ursachen der Krise erforscht und unter Beachtung der individuellen Ressourcen des Kindes wird der konkrete Hilfebedarf ermittelt. Es werden gemeinsame Entwicklungsziele und eine Perspektive für die nächste Zeit erarbeitet.
In dieser Zeit ist ein besonderer Schutz und eine besondere Zuwendung und damit ein erhöhter Personalaufwand notwendig, ebenso wie ein erhöhter Fahrtkostenaufwand durch Fahrten zu Clearinggesprächen und Ärzten. (Siehe Kostenbeschreibung)



C.2   Integrationsleistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Verstärkt in der ersten Zeit der Betreuung aber auch über einen langen Zeitraum sind Dolmetscherleistungen notwendig, bei wichtigen Gesprächen (z. B. Einführungsgesprächen mit Hausordnungs- und Regelerläuterung, HPG, Gespräche mit dem Vormund) ebenso wie bei Problemen der Jugendlichen, deren Lösung ganz eng mit dem Verstehen des Problems und deren Ursachen verbunden ist.
Bis die Jugendlichen eine Schule oder die Berufsschule besuchen können, müssen sie intensiv deutsch lernen. Entweder sie besuchen einen Deutschkurs (IIK, Volkshochschule) oder sie werden durch eine entsprechende Fachkraft in der Einrichtung beschult, mindestens so lange bis sie die Sprache entsprechende eines A1-Abschlusses beherrschen.
Für diese Integrationsleistungen fallen zusätzliche Kosten an. (Siehe Kostenbeschreibung)



C.3   Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Kinder und Jugendliche mit einem erhöhten Förderbedarf bzw. dem Anspruch auf eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung können je einer in eine der zwei Gruppen aufgenommen werden.
Ihre Integration in die Einrichtung ebenso wie in Schule wird durch den Einzelbetreuer, der Bezugsbetreuer ausschließlich für diesen einen Jugendlichen ist und bereits die Kennenlernzeit mit dem Kind bzw. Jugendlichen verbracht hat, begleitet.
Die Kinder können und sollen an allen Gruppenaktivitäten teilnehmen, es muss jedoch auch die Möglichkeit bestehen, dass sie sich bei Problemen jederzeit herausnehmen können und einzeln betreut werden. Das bedeutet, dass das Personal der Gruppe am Tag um den Einzelbetreuer (40 Stunden/Woche) für das jeweilige Kind bzw. den Jugendlichen verstärkt wird.
Während der Vorbereitungsphase besteht die Notwendigkeit, dass zwei Pädagogen bzw. ein Pädagoge und eine zweite Betreuungskraft den Jugendlichen begleiten. Diese erhöhte Personalintensität dient der Sicherheit des Pädagogen und des Jugendlichen, da die Jugendlichen in der Vergangenheit häufig aggressive Verhaltensweisen gezeigt haben und oft eine Entweichungsgefahr besteht.
Die notwendige Ausrüstung und Bekleidung wird, sofern nicht vorhanden, über Annexleistung beim Jugendamt beantragt.



C.4   sonstige therapeutische oder andere Fördermaßnahmen

Für alle Kinder und Jugendlichen können psychologische Therapien, die nicht in jedem Fall vollständig über die Krankenkasse abrechenbar sind oder andere begleitende Maßnahmen,wie bspw. schulische Förderung, die durch Dritte angeboten werden, sinnvoll sein. Diese Fälle werden selbstverständlich vorher mit dem Jugendamt besprochen und wenn sie in den Hilfeplan aufgenommen wurden, als Annexleistung abgerechnet.